Autobauer

VW legt Menschenrechtsbericht vor: Verstöße festgestellt

Mit dem Lieferkettengesetz müssen Konzerne stärker auf die Menschenrechte achten. VW hat jetzt seinen ersten Jahresbericht dazu vorgelegt. Der umstrittenste Standort bleibt aber außen vor.

Nicht unter das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz fällt nach VW-Angaben das umstrittene Werk und die Teststrecke in der chinesischen Provinz Xinjiang. Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Nicht unter das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz fällt nach VW-Angaben das umstrittene Werk und die Teststrecke in der chinesischen Provinz Xinjiang.