Internet

BGH vor Urteil zum «Recht auf Vergessenwerden» im Netz

Die Google-Suche kramt alte Geschichten hervor, ob sie nun stimmen oder nicht - zum Leidwesen der Betroffenen. Unter welchen Bedingungen sind Suchmaschinen-Betreiber zum Löschen der Treffer verpflichtet?

Die Kläger wollen, dass bestimmte Artikel nicht mehr in der Trefferliste angezeigt werden, wenn man nach ihren Namen sucht. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Die Kläger wollen, dass bestimmte Artikel nicht mehr in der Trefferliste angezeigt werden, wenn man nach ihren Namen sucht.