Bundesgerichtshof

Schufa muss erledigte Zahlungsstörungen nicht sofort löschen

Um die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern zu bewerten, greift die Schufa auch auf Daten zu Zahlungsausfällen zurück. Der BGH hat nun ihre Speicherfristen unter die Lupe genommen.

Wie lange darf die Schufa Negativ-Informationen speichern? (Archivbild) Foto: Sebastian Kahnert/dpa
Wie lange darf die Schufa Negativ-Informationen speichern? (Archivbild)