Justiz

Millionen-Bußgeld gegen Messengerdienst Telegram

Es geht um Bußgeldbescheide in Millionenhöhe. Dem Unternehmen wird vorgeworfen, gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz zu verstoßen.

Telegram sei kein soziales Netzwerk, sondern ein «Online-Dienst zum Zwecke der Individualkommunikation», argumentieren die Anwälte des Unternehmens. Foto: Fabian Sommer/dpa
Telegram sei kein soziales Netzwerk, sondern ein «Online-Dienst zum Zwecke der Individualkommunikation», argumentieren die Anwälte des Unternehmens.