Facebook und Instagram

OLG: Meta hat bei Bezahl-Abo gegen deutsches Recht verstoßen

Meta stellt für Facebook und Instagram werbefreie Version der Netzwerke bereit. Bei der Umsetzung des Bestellvorgangs online hat der US-Konzern aber Details des deutschen Rechts nicht beachtet.

Meta hatte Bestell-Buttons mit «Abonnieren» oder «Weiter zur Zahlung» beschriftet, aber nicht mit einer Formulierung wie «zahlungspflichtig bestellen». Foto: Rafael Henrique/Zuma Press/dpa
Meta hatte Bestell-Buttons mit «Abonnieren» oder «Weiter zur Zahlung» beschriftet, aber nicht mit einer Formulierung wie «zahlungspflichtig bestellen».