Kriminalität

Lorsch: Seniorin übergibt falschem Bankmitarbeiter EC-Karte und Bargeld

Schon wieder wurde eine Seniorin von einem falschen Bankmitarbeiter bestohlen. Unter dem Vorwand der Prüfung einer falschen Abbuchung übergab die Frau dem Betrüger EC-Karte und PIN.

Der Betrüger meldete sich zunächst telefonisch bei der Frau (Symbolbild). Foto: Polizeiliche Kriminalprävention
Der Betrüger meldete sich zunächst telefonisch bei der Frau (Symbolbild).

Lorsch. Ein Betrüger hat einer Seniorin am Mittwoch in Lorsch die EC-Karte samt PIN abgeluchst. Zudem übergab sie dem Mann Bargeld. Nach Angaben der Polizei meldete sich der Täter zunächst telefonisch bei der Frau und gab sich als Bankmitarbeiter aus. Er gaukelte ihr vor, ihre Bankkarte und die dazugehörige PIN zu benötigen.

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Gegen Mittag klingelte dann ein Unbekannter an der Tür der Seniorin und forderte sie auf, ihre EC-Karte Karte zur Klärung einer falschen Abbuchung herauszugeben. Zudem händigte sie dem Fremden noch Bargeld aus. In der Folge wurden 1.000 Euro vom Konto der Frau abgebucht.

Der Abholer soll zwischen 30 und 35 Jahre alt und 1,80 bis 1,85 Meter groß gewesen sein. Er wurde als schlank beschrieben und soll dunkle gelockte Haare haben. Er trug einen schwarzen Blouson und eine dunkle Jeans. Hinweise zur Person nimmt die Kriminalpolizei in Heppenheim unter der Telefonnummer 06252/706-0 entgegen.

Vor diesem Hintergrund rät die Polizei:

  • Lassen Sie sich am Telefon nicht auf die Herausgabe von Bankdaten oder persönlichen Daten ein.
  • Seien Sie bei Anrufen, in denen es um Überweisungen oder sensible Bankdaten geht, immer misstrauisch.
  • Sobald Zweifel aufkommen, sollten sich Betroffene Rat bei Angehörigen holen und die Polizei informieren.
  • PIN- oder TAN-Nummern sollten niemals an Dritte weitergegeben werden. Auch nicht am Telefon oder per E-Mail.
  • Echte Bankmitarbeiter fragen nicht nach Nummern oder Passwörtern. Wenn derartige Daten abgefragt werden, ist davon auszugehen, dass es sich um eine Betrugsmasche handelt.
  • Echte Bankmitarbeiter holen nie einzelne EC- oder Kreditkarten an der Wohnanschrift ab.
  • Sobald auffällige Abbuchungen bemerkt werden, sollten Geschädigte schnellstmöglich ihre Bank informieren, damit von dort möglicherweise noch ein Überweisungsrückruf veranlasst werden kann.

(heh)