Fürth

Mord aus Habgier? Salina M. aus Fürth ist vorerst auf freiem Fuß

Wegen gemeinschaftlichen Mordes an ihrem Ehemann wurde Salina M. vor zehn Jahren zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Prozess muss nun neu aufgerollt werden.

Am Landgericht Darmstadt wurde Salina M. im Jahr 2014 zu lebenslanger Haft verurteilt. Foto: Fritz Kopetzky
Am Landgericht Darmstadt wurde Salina M. im Jahr 2014 zu lebenslanger Haft verurteilt.

Vor zehn Jahren wurde Salina M. aus Fürth vom Darmstädter Landgericht zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Nun ist die Frau nach Berichten der „Süddeutschen Zeitung“ und der „Hessenschau“ vorerst auf freiem Fuß. Das Darmstädter Schwurgericht hatte die damals 46-Jährige im April 2014 nach 24 Prozesstagen schuldig gesprochen. Vorgeworfen wurde ihr gemeinschaftlich begangener Mord an ihrem getrennt von ihr lebenden Ehemann in Ellenbach in der Gemeinde Fürth. Die Tat geschah am 17. Dezember 2009. Ihr Ex-Geliebter und vermeintlicher Komplize, ein englischer Ingenieur, soll den Ehemann von Salina M. betäubt und mit einem Holzknüppel erschlagen haben. Als Motiv sah die Kammer damals Habgier.

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Der Mann war bereits im Sommer 2011 für den Mord verurteilt worden. Der Gerichtsvorsitzende sah die Witwe bei deren Prozess als „treibende Kraft hinter der Tat“. Die beiden Verurteilten bestreiten die Tat bis heute. Der Verteidiger von Salina M. hat sich laut „Hessenschau“-Bericht über Jahre gegen das Urteil gewehrt.

Bereits 2021 habe der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschieden: Der Prozess gegen Salina M. 2014 in Darmstadt sei nicht fair gewesen. Dort sei gegen die Menschenrechtskonventionen verstoßen worden. Begründet wird dies mit einer von der Verurteilten befürchteten Befangenheit des damaligen Gerichtsvorsitzenden, der bereits Beisitzer im vorangegangenen Prozess gegen ihren ehemaligen Geliebten gewesen sei. Nachdem das Oberlandesgericht Frankfurt ein Wiederaufnahmeverfahren noch abgelehnt habe, habe das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe diesen Beschluss aufgehoben. Jetzt sei ein Wiederaufnahmeverfahren am Landgericht Kassel eröffnet worden.

Für das Gericht stand damals fest, dass Salina M. ihren damaligen Geliebten angestiftet hatte, ihren Ehemann in dessen Haus in Ellenbach zu töten. Unter den Eheleuten sei nach dem Bekanntwerden einer Affäre des später getöteten Ehemannes schon 2008 ein Streit ums Geld entbrannt.