Natur

So kann jeder dazu beitragen, die Artenvielfalt zu schützen

Der Nabu Bergstraße und Siegfried Winkler aus Mörlenbach geben Tipps und benennen auch positive Beispiele aus dem Weschnitztal.

Der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Phengaris nausithous) ist besonders durch ungünstige Landnutzung im Grünland gefährdet.
Der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Phengaris nausithous) ist besonders durch ungünstige Landnutzung im Grünland gefährdet.

Seit der Veröffentlichung der Krefelder Studie im Jahr 2017 hat das Thema des Rückgangs der Biodiversität, insbesondere im Hinblick auf die Insektenpopulation, in der Öffentlichkeit an Bedeutung gewonnen. Der Mörlenbacher Siegfried Winkler, der kürzlich einen Vortrag mit dem Titel „Schmetterlinge, wo seid ihr geblieben …?“ im Naturschutzzentrum Bergstraße hielt, berichtet über die Herausforderungen zum Erhalt der Biodiversität, welche allerdings nicht als „Anklageschrift“ verstanden werden sollen, wie der Nabu Bergstraße schreibt, sondern nützliche und in der Praxis umsetzbare Vorschläge enthält, die zur Umsetzung ermutigen sollen.

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Was sollte bei Mulcharbeiten beachtet werden?

Eine der vorgeschlagenen Sofortmaßnahmen ist die Einschränkung der Mulcharbeiten an öffentlichen Wegen, insbesondere an Wegeböschungen und Randstreifen mit einer Mindestbreite von zwei Metern. Diese Maßnahme sollte grundsätzlich erst nach dem 1. September und nur dort umgesetzt werden, wo die Verkehrssicherheit dies erfordert.

Siegfried Winkler betont, dass „die höhere Artenvielfalt dieser ungedüngten Flächen im Vergleich zu gedüngten Wiesen ein unschätzbares Gut ist.“ Positive Beispiele sind die Gemeinde Mörlenbach und die Stadt Lorsch, wo die Pflegepläne bereits insektenfreundlich umgearbeitet wurden. Im hessischen Staatswald sind Mulcharbeiten an Waldwegen erst ab dem 1. September erlaubt, mit Ausnahme von Wegeunterhaltungsmaßnahmen wie Graderarbeiten. Im Gemeindewald und in der Feldflur ist das bisher eine freiwillige Maßnahme.

Des Weiteren wird die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften für Randstreifen entlang von Fließgewässern betont. Die Einhaltung der Fünf-Meter-Grenze für unbewirtschaftete Randstreifen entlang von Fließgewässern werde oft vernachlässigt und sollte strenger durchgesetzt werden. Auch bei sogenannten „Vorflutern“, die nicht alle einer gesetzlichen Regelung unterliegen, sollte so verfahren werden.

Was können die Gemeinden beitragen?

Ein weiterer wichtiger Schritt sei der Ankauf von wertvollen Flächen durch die öffentliche Hand, insbesondere durch die Gemeinden. Dies wurde bereits erfolgreich durch die Gemeinde Birkenau praktiziert, einschließlich der Durchführung von Pflegemaßnahmen. Auch der Ankauf und die Pflege durch Naturschutzverbände könnte eine Überlegung wert sein.

Winkler bemerkt, dass „der Ankauf und die Pflege von wertvollen Flächen eine langfristige Investition in unsere natürliche Umwelt darstellen.“

Welche Bedeutung haben Feldholzinseln?

Die Schaffung von Feldholzinseln ist ebenfalls eine empfohlene Maßnahme. Gelegentlich stellen Landwirte oder private Grundstücksbesitzer schwer zu bearbeitende Flächen für die Anlage artenreicher Feldholzinseln zur Verfügung, wie Beispiele in der Gemarkung Birkenau zeigen. Ein einfaches Belassen der aufkommenden Flora oder die Pflanzung von Sträuchern kann je nach Situation unterschiedlich gehandhabt werden, insbesondere wenn sich beispielsweise nur die Brombeere ausbreitet. Benjes-Hecken könnten auch eine Überlegung wert sein.

Welche Baumarten sind für Insekten eine Nahrungsquelle?

Die Förderung bestimmter Baumarten wie Eichen, Weiden und Pappeln, die als Nahrungsquelle für eine große Anzahl von Insekten dienen, ist eine weitere wichtige Initiative. Auch die oft „verteufelten“ Hybridpappeln gehören laut Nabu dazu. Die vegetative Vermehrung von Schwarzpappelstecklingen wird ebenfalls empfohlen. Winkler unterstreicht, dass „diese Baumarten eine essenzielle Nahrungsquelle für viele Insektenarten darstellen und daher eine Schlüsselrolle in der Förderung der Biodiversität spielen.“

Wie kann die Bevölkerung einbezogen werden?

Die Einbeziehung der Bevölkerung ist entscheidend für den Erfolg dieser Biodiversitätsinitiativen. Die Bevölkerung sollte ermutigt werden, „verwilderte“ Bereiche in Gärten und in der Feldflur zu belassen. Steingärten, oft als „Gärten des Grauens“ bezeichnet, sollten vermieden werden, während Gewürzpflanzen wie Fenchel, Dill, Lavendel und Thymian gefördert werden sollten, da Gärten oft Insektenmagnete sind.

Das Thema „Blühwiesen“ ist ebenfalls von Bedeutung. Die Verwendung von Samen einheimischer Arten und das Belassen von Teilbereichen über den Winter oder länger wird empfohlen, um Insekten zu schützen. Das Abmähen im Herbst kann Insekten töten, daher sollte dies vermieden werden.

Was die Wege für eine Sensibilisierung und Kooperation?

Die Sensibilisierung der Landwirte ist ein weiterer wichtiger Aspekt. „Landwirte sollten über besondere Insektenvorkommen informiert und zur Zusammenarbeit mit der UNB und dem Landwirtschaftsamt ermutigt werden“, rät der Nabu. Ein Beispiel hierfür sind die Wiesenknopfameisenbläulinge in Mörlenbach, Schlierbach und Wahlen. Die Förderung extensiver Beweidung und der Verzicht auf Düngung kann die Biodiversität auf Wiesen und Weideflächen fördern, wie positive Beispiele in der Gemarkung Zotzenbach zeigen.

Welche Hölzer sollten im Wald Priorität haben?

Die Sorge um Waldameisenvorkommen ist ebenfalls ein Anliegen. „Die Übernahme von natürlich aufkommender Fichtennaturverjüngung, auch wenn die Fichte bei uns keine Zukunft mehr hat, als Mischbaumart zu Laubhölzern wird empfohlen“, heißt es vom Nabu. Die Verjüngung und Förderung der Tanne, die sich als widerstandsfähiger bei Trockenheit erwiesen hat, sowie die Pflanzung von Weißtanne wird ebenfalls vorgeschlagen. Als Lachniden- und Lecanienträger seien Fichte, Tanne und Kiefer unverzichtbar für die Ernährung von Waldameisen.

„Die Fichte wird schon seit über einem Jahrzehnt im öffentlichen Wald bei uns nicht mehr angebaut“, erklären die Naturschützer. Ebenfalls wird die Einstellung der Herbizidanwendung an Bahnstrecken gefordert, um die Biodiversität entlang der Bahnstrecken zu fördern. „Diese Überlegungen und Maßnahmen sind Schritte in Richtung einer nachhaltigeren Gemeinschaft, die die Biodiversität fördert und schützt, insbesondere die vielfältigen und lebenswichtigen Insektenpopulationen“, heißt es vonseiten des Nabu abschließend.