Haupt- und Finanzausschuss

Abtsteinach prüft Anpassung der Unterkunftsgebühren

Eine Mustersatzung des Kreises sorgt in Abtsteinach für Einnahmeprobleme. Mit der Streichung des umstrittenen Paragrafen 5 soll die finanzielle Belastung der Kommune künftig vermieden werden.

Um eine finanzielle Belastung der Kommune zu vermeiden, soll Paragraf 5 der Unterbringungssatzung gestrichen werden. Foto: Fritz Kopetzky (Archivbild)
Um eine finanzielle Belastung der Kommune zu vermeiden, soll Paragraf 5 der Unterbringungssatzung gestrichen werden.
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