Trotz rechtskräftigem Urteil

Darf der verurteilte Weinheimer Sexualstraftäter Weihnachten zu Hause verbringen?

Das Urteil gegen den ehemaligen Musikschullehrer ist rechtskräftig. Dennoch ist der Triebtäter weiterhin auf freiem Fuß. Warum er den Haftantritt verzögern kann.

Die Justizvollzugsanstalt Mannheim könnte ein möglicher Ort für die Inhaftierung des verurteilten Weinheimer Sexualstraftäters sein. Foto: Sascha Lotz / Michael Callies
Die Justizvollzugsanstalt Mannheim könnte ein möglicher Ort für die Inhaftierung des verurteilten Weinheimer Sexualstraftäters sein.
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