Drei Rehkitze getötet – Laudenbacher schuldig gesprochen
Ein 35-Jähriger wurde wegen der vorsätzlichen Tötung dreier Wirbeltiere verurteilt. Dabei hielt er sich gar nicht in der Nähe des Feldes auf. Was Inhalt des Prozesstages war.
Vier Angeklagte und ihre Anwälte, drei tote Rehkitze, zwei Felder und eine Verurteilung: Ein 35-Jähriger ist gestern vom Amtsgericht Weinheim wegen vorsätzlicher Tötung dreier Wirbeltiere schuldig gesprochen worden. Die Vorsitzende Richterin Tillmann war sich sicher, dass er im Juni 2021 den Auftrag gab, zwei der familieneigenen Felder zu mähen, obwohl er wusste, dass sich dort mehrere Tiere aufhalten. Ursprünglich stand auch der Vorwurf im Raum, sein Vater solle die schwer verletzten Kitze erschlagen haben.
Bei der Verhandlung passte vieles vorne und hinten nicht zusammen. Irgendwer sagte die Unwahrheit. Was bei den insgesamt elf Aussagen gelogen war, war zwar nicht auszumachen. So widersprachen sich Angeklagte und Zeugen nicht nur gegenseitig. Ihre Aussagen im Gericht wichen auch oftmals von denen, die sie bei der Polizei getätigt hatten, ab. Einer der letzten befragten Zeugen versprach sich auf die wiederholten Rückfragen der Staatsanwältin. Und lieferte zumindest den Grund dafür, warum viele sich nicht mehr so richtig an ihre Aussagen von vor zwei Jahren erinnern wollten: „Ich will mit keinem Streit haben.“ Überhaupt sei der Angeklagte ja ein gern gesehener Gast auf dem eigenen Hof. Man kennt sich eben im überschaubaren Laudenbach.
Der Gefahr bewusst
Zumindest der grobe Erzählstrang war jedoch einhellig. Demnach ereignete sich die Misere der getöteten Kitze am 11. Juni 2021. Zwei Odenwälder (Birkenau und Mörlenbach) hatten Interesse bekundet, die beiden Laudenbacher Felder abzumähen, um Heuballen aus dem Gras zu machen. Eine Woche vor den eigentlichen Arbeiten trafen sich die beiden mit Vater und Sohn. Sie erkundigten sich nach den Schutzmaßnahmen, bevor die Klingen durch die Felder schneiden. Die Odenwälder sind beide im Tierschutz aktiv und waren sich der Gefahr, Rehe zu verletzen, bewusst.
Kurz vor den Arbeiten wurde die Rehkitzrettung Weinheim und Umgebung kontaktiert. „Wir waren an dem Tag zwar schon für drei Einsätze eingeplant, sind aber trotzdem gekommen“, sagte deren Vorsitzender Michael Ehlers vor Gericht aus. Er flog die Felder mit einer Drohne samt Wärmebildkamera ab. Sein Team versuchte, die erspähten Tiere aus dem hohen Gras zu bekommen – aussichtslos. „Schon bei der zweiten Bahn haben wir gesehen: Da ist richtig viel drin in den Feldern.“ Das sei auch kein Wunder. Das hohe Gras diene als Rückzugsort: Die Flächen außenrum seien bereits gemäht gewesen, womit etliche Tiere angelockt worden seien. „Das wird zu heiß, wir brechen ab“, habe Ehlers in Anbetracht der kurzen Zeit, die den Ehrenamtlern noch verblieb, entschieden.
Sie begaben sich zurück zum Angeklagten, der nicht mit zum Absuchen gekommen war. „Ich habe ihm erklärt: Da ist so viel Wild, das gibt ein Massaker, wenn ihr dort mäht.“ Außerdem sei es eine immense Gefahr für die Fahrer auf der angrenzenden Autobahn. Laut Ehlers und einer weiteren Rehkitzretterin sei das Angebot gemacht worden, am Abend zurückzukehren, um die Mäharbeiten zu unterstützen. Auch könne eine Menschenkette vor dem Traktor laufen, um das Feld abzusuchen. Das Angebot sei abgelehnt worden. Der Anwalt des 35-jährigen Angeklagten, der für diesen in der Verhandlung spricht, bestreitet das. Das Angebot sei eine Empfehlung gewesen. Die Lage mitnichten so drastisch geschildert worden.
Grünes Licht
Als die Odenwälder schließlich mit ihren Traktoren dastanden, soll der Angeklagte ihnen nach eigenen Aussagen berichtet haben, dass lediglich zwei erwachsene Rehe im Feld seien. Diese ausgewachsenen Tiere haben bereits einen entwickelten Fluchtinstinkt und rennen bei drohender Gefahr davon. Anders als Kitze, die liegen bleiben oder höchstens kurze Distanzen davon hüpfen. Die Mäh-Arbeiter entschieden sich also, das sogenannte Bayrische Modell anzuwenden. Bei diesem wird die Fläche zunächst u-förmig geschnitten. Zum Schluss wird eine Schneise parallel zur Autobahn gezogen, um Wildtiere in die gewünschte Richtung und fernab des Verkehrs zu verscheuchen.
Kadaver verschwunden
Doch handelte es sich nicht um erwachsene Tiere: Während ein Odenwälder ein Rehkitz erwischte, landeten bei dem anderen gleich zwei in den scharfen Klingen des Mähwerks. Sie legten die Tiere zunächst am Feldrand ab, kontaktierten erst später den Besitzer, da alle drei schon tot gewesen seien. Der Anwalt des einen Beschuldigten schilderte eines der Tiere als völlig verdreht, mit heraushängender Zunge und blutüberströmt.
Von den Kadavern fehlte später jede Spur. Ob die Beweise vernichtet wurden oder Wildtiere sich über die Tierleichen hermachten, war nicht mehr zu sagen. Demnach konnte auch nicht abschließend die Frage geklärt werden, ob die Tiere durchs Mähwerk oder die Hand des Vaters des Angeklagten getötet wurden. Drei unterschiedliche Zeugen sagten aus, dass der Sohn ihnen erzählt habe, sein Vater habe die verletzten Kitze mit einem Hammer totgeschlagen: „Er streckte drei Finger in die Luft und sagte: ,Drei haben wir erwischt’“, überschnitt sich die Aussage zweier Frauen und eines Mannes. Auf die Rückfrage, was das bedeute, soll er geantwortet haben: „Der Vater hat sie erschlagen.“ Zumindest haben sie das bei der Polizei ausgesagt. Im Detail hatten die beiden Frauen und der Mann jedoch im Gerichtssaal Erinnerungslücken. Insbesondere als es darum ging, welche Rolle der Vater gespielt haben soll.
So einiges widersprach sich an diesem Tag im Amtsgericht. Von der Unschuld beziehungsweise der Unwissenheit der beiden Mäh-Arbeiter war Richterin Tillmann überzeugt. Dass die Tiere die Klingen der Maschine überlebten, könne sie sich nach den Schilderungen „schlicht nicht vorstellen“. Somit sah sie auch beim Vater des 35-Jährigen keinen Vorwurf.
Anders verhielt es sich mit ihm selbst. „Es sind Unwahrheiten, in die Sie sich verstricken“, sagte sie zu ihm. Insofern hielt sie die Aussage, dass er die Mitangeklagten adäquat über die Gefahren aufgeklärt habe, für „nicht ansatzweise glaubwürdig“. Das Urteil: insgesamt 70 Tagessätze à 50 Euro (3500 Euro) wegen der vorsätzlichen Tötung von Wirbeltieren.