Fernablesbare Heizungszähler werden Pflicht

Heizkostenabrechnung: Wann Mieter drei oder sogar 15 Prozent abziehen dürfen

Neue Vorschriften verpflichten Vermieter zu fernablesbaren Zählern und monatlichen Verbrauchsinformationen. Wer sich nicht daran hält, riskiert Kürzungen bei der Abrechnung.

Ab dem Jahreswechsel darf der Wärme- und Warmwasserverbrauch nur noch mit fernablesbaren Zählern erfasst werden. Ansonsten dürfen Mieter ihre
Wärmeabrechnung um drei Prozent kürzen. Foto: IMAGO/ZOONAR.COM/MARKUS GRUMMT
Ab dem Jahreswechsel darf der Wärme- und Warmwasserverbrauch nur noch mit fernablesbaren Zählern erfasst werden. Ansonsten dürfen Mieter ihre Wärmeabrechnung um drei Prozent kürzen.
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