Weinheim/Mannheim

Maskenprozess: Staatsanwalt fordert vier Jahre Haft

Mit dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft hat am Mittwoch die entscheidende Phase der Berufungsverhandlung gegen eine Weinheimer Ärztin begonnen, die mehr als 4300 Corona-Maskenatteste "auf Zuruf" ausgestellt haben soll.

Im Maskenprozess gegen eine Weinheimer Ärztin am Landgericht Mannheim (Archivbild) hat die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von vier Jahren gefordert.. Foto: Thomas Rittelmann
Im Maskenprozess gegen eine Weinheimer Ärztin am Landgericht Mannheim (Archivbild) hat die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von vier Jahren gefordert..

In der Berufungsverhandlung gegen eine Weinheimer Ärztin hat am Mittwoch mit dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft die entscheidende Phase begonnen. Nachdem das Gericht weitere Beweisanträge der Verteidigung verworfen hatte, beantragte Staatsanwalt Felix Steinmetz eine Haftstraße von vier Jahren für die 60-jährige Ärztin, weil sie zwischen Mai 2020 und Januar 2021 mehr als 4300 Corona-Maskenatteste „auf Zuruf“ ausgestellt habe, ohne die Patienten vorher zu untersuchen.

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"Unrichtige Gesundheitszeugnisse"

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft habe sie damit „unrichtige Gesundheitszeugnisse“ im Sinne des § 278 (alte Fassung) des Strafgesetzbuches (StGB) ausgestellt, die auch zur Vorlage bei Behörden bestimmt gewesen seien. Wie die Staatsanwaltschaft auf Nachfrage erklärte, sei ferner ein einjähriges Berufsverbot und die Einziehung von mehr als 28 000 Euro beantragt worden; diesen Betrag hatte die Ärztin laut Anklage mit den Maskenattesten eingenommen.

Mit dem Strafmaß ging die Staatsanwaltschaft noch einmal um sechs Monate über den Antrag hinaus, den sie in der ersten Instanz vor dem Amtsgericht Weinheim gestellt hatte, weil die Angeklagte diesmal keine Angaben zum Tatvorwurf gemacht hat, während sie damals das Ausstellen der Atteste grundsätzlich eingeräumt hatte. Das Amtsgericht Weinheim hatte die Ärztin vor einem Jahr zu einer Haftstraße von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt.

Die Verteidigung hat von Anfang an einen Freispruch gefordert und die Auffassung vertreten, dass es sich bei den Attesten nicht um Gesundheitszeugnisse im rechtlichen Sinne gehandelt habe. Das wird sie am 8. Februar ab 9 Uhr in ihren Plädoyers ausführlich darlegen.