Rehkitze in Laudenbach totgeschlagen?
Vier Landwirten aus dem Odenwald wird rohe Tiermisshandlung in drei Fällen vorgeworfen. Sie hätten laut Staatsanwaltschaft billigend in Kauf genommen, dass Rehkitze mit dem Mähfahrzeug erfasst werden könnten.
Vier Landwirten aus dem Odenwald wird rohe Tiermisshandlung in insgesamt drei Fällen vorgeworfen, wie das Amtsgericht Weinheim mitteilt. Laut Staatsanwaltschaft Mannheim sollen sie in Laudenbach gelegene Wiesen gemäht, beziehungsweise die Mähung in Auftrag gegeben haben, wohlwissend, dass sich dort noch Rehkitze aufhalten.
Geldstrafen verhängt
Das Amtsgericht Weinheim verhandelt am 30. Mai um 9.30 Uhr in Saal 6 ein Strafverfahren gegen die vier Odenwälder Bürger (geboren in den Jahren 1958, 1968, 1987 und 1991). Gegen alle vier Angeklagte war zunächst auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim ein Strafbefehl ergangen, in denen jeweils unterschiedlich hohe Geldstrafe verhängt worden waren (im Bereich zwischen 4500 und 10 000 Euro).
Einspruch eingelegt
Diese hatten sich an den unterschiedlichen mutmaßlichen Tatbeiträgen und Einkommensverhältnissen orientiert. Gegen die Strafbefehle wurde jeweils Einspruch eingelegt, sodass sie nun wie Anklagen zu behandeln sind und der Sachverhalt in einer Hauptverhandlung zu klären ist. Auf ein Angebot der Angehörigen der Rehkitz-Rettung, unentgeltlich eine Menschenkette vor dem Mähfahrzeug laufen zu lassen, um die Tiere zu retten, seien die Angeklagten laut Staatsanwaltschaft nicht eingegangen. Geeignete Maßnahmen zum Schutz der Tiere seien nicht veranlasst worden. Die Angeklagten hätten dabei billigend in Kauf genommen, dass Rehe mit dem Mähfahrzeug erfasst und getötet oder so schwer verletzt werden könnten, dass die Tiere anschließend getötet werden müssten. Folgerichtig seien mindestens drei Rehkitze von den Mähfahrzeugen erfasst worden und durch das durchgeführte Mähen lebensgefährlich verletzt worden.
Weiter gemäht
Die schwer verletzten Tiere seien daraufhin am Rand der Wiese abgelegt worden und die Mäharbeiten fortgesetzt worden. Es sei nicht umgehend der Jagdpächter informiert worden, sodass dieser die Tiere waidgerecht von ihren Schmerzen zeitnah hätte erlösen können. Dies sei unterlassen worden, um unangenehmen Nachfragen zu entgehen.
Leid und Schmerz
Stattdessen habe einer der Angeklagten in Absprache nach dem Abschluss der Arbeiten die Tiere erschlagen und dabei aus einer gefühllosen, dem Leiden der Tiere gleichgültig gegenüberstehenden Gesinnung heraus billigend in Kauf genommen, dass den Tieren zusätzliche erhebliche Schmerzen und Leiden zugefügt wurden.