Finanzen

Restnutzungsdauer-Gutachten macht höhere Abschreibung bei Immobilien möglich

Wer vermietete Immobilien besitzt, weiß, dass die Gebäudeabschreibung (AfA) ein echter Hebel in der Steuererklärung ist.

Robin Keßler (Geschäftsführer). Foto: K & W Solutions GmbH
Robin Keßler (Geschäftsführer).

Weinheim. Was Eigentümer oft nicht berücksichtigen: Das Gesetz erlaubt eine höhere Abschreibung, wenn ein Gebäude tatsächlich kürzer nutzbar ist als die pauschal unterstellte Nutzungsdauer (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG). Je nach Objekt kann sich das Jahr für Jahr deutlich bemerkbar machen. Das gilt übrigens nicht nur für klassische Wohnimmobilien, sondern ebenso für gewerbliche oder gemischt genutzte Objekte.

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Wichtig dafür ist ein sauberer, nachvollziehbarer Nachweis durch ein objektbezogenes Gutachten. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in den letzten Jahren mehrfach bestätigt, dass der Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer grundsätzlich möglich ist – unter anderem mit Urteilen vom 28.07.2021 (IX R 25/19) und 23.01.2024 (IX R 14/23). Entscheidend ist, dass die Bewertung nachvollziehbar auf den konkreten Zustand und die wirtschaftliche Nutzung des Gebäudes abgestimmt ist.

Genau hier setzen die Experten der K & W Solutions GmbH, Sitz in Weinheim an: Für ein Restnutzungsdauer-Gutachten erfassen sie die relevanten Faktoren strukturiert – etwa Modernisierungen, Instandhaltung, den Erhaltungszustand und die konkrete Gebäudesubstanz. In vielen Fällen ist auch eine Ortsbesichtigung ein wichtiger Baustein: Sie macht die Bewertung greifbar und kann die Akzeptanz im weiteren Verfahren deutlich erleichtern.

„Wir erstellen Restnutzungsdauer-Gutachten deutschlandweit – von der Eigentumswohnung bis zum Mehrfamilienhaus mit 100+ Einheiten“, so der Geschäftsführer Robin Keßler. „Auf Wunsch unterstützen wir zusätzlich gemeinsam mit unserer Partnerkanzlei bei der steuerlichen Umsetzung.“

Sie möchten wissen, ob sich ein Gutachten in Ihrem Fall lohnt?

Die K & W Solutions GmbH bietet einen kostenlosen Erstcheck : www.immoabschreibung.de Der persönliche Kontakt ist telefonisch oder per WhatsApp unter 0175/9458150 möglich.