Schneller bauen in Weinheim? So wirkt der neue "Bau-Turbo"
Der Bund hat ein neues Gesetz beschlossen, das Bauprojekte schneller und mit weniger Bürokratie ermöglichen soll. Der sogenannte "Bau-Turbo". Jetzt muss die Stadt entscheiden, wie sie diese neuen Möglichkeiten anwendet.
Weinheim. Der sogenannte Bau-Turbo ist bundesweit als Konjunkturhilfe und Beschleuniger von Bauprojekten gedacht. Seit Oktober ist die Novelle des Baugesetzbuches in Kraft, mit der das Bundesbauministerium schnellere, weniger aufwendige Verfahren für Wohnbauvorhaben ermöglichen will. Nun beschäftigt das Gesetz auch die Kommunen, denn ein Teil der Zuständigkeiten wandert ausdrücklich zu ihnen. Der Weinheimer Hauptausschuss hat deshalb am Mittwoch erste lokale Weichen gestellt.
„Eine große Chance“
Das Wichtigste zum „Bau-Turbo“
Seit Oktober 2024 gilt die BauGB-Novelle, die bundesweit Verfahren für Wohnbauprojekte beschleunigen und Bürokratie abbauen soll.
Innenentwicklung wird vereinfacht, weil bestimmte Wohnbauvorhaben auch ohne aufwendige Bebauungsplanänderungen zugelassen werden können.
Mehr Abweichungen vom Bebauungsplan sind möglich, selbst wenn Grundzüge der bisherigen Planung berührt werden.
Bauen im Außenbereich kann erleichtert werden, sofern ein räumlicher Zusammenhang zu bebauten Flächen besteht und die Gemeinde zustimmt.
Kritiker warnen, dass verkürzte Prüfverfahren zu Qualitäts- und Umweltrisiken führen können.
Fachverbände wie der Der Deutsche Städte- und Gemeindebund DStGB betonen, dass trotz Beschleunigung kommunale Leitlinien nötig bleiben, um städtebauliche Qualität zu sichern.
Naturschutzverbände kritisieren die Gesetzesnovelle. Der Naturschutzverband Nabu spricht von einem „falschen Kurs“ beim Wohnungsbau. „Bauen im Eiltempo auf der grünen Wiese ist keine Antwort auf die Wohnungsfrage, sondern ein Rückschritt im Natur- und Klimaschutz“, so der Nabu in einer Pressemitteilung. Ähnlich blickt das Bundesbündnis Bodenschutz, dessen Vorsitzende die Weinheimerin Ingrid Hagenbruch ist, auf den Bau-Turbo. „Intakte Böden zählen zu den wirksamsten CO2-Speichern, sie sind Voraussetzung für Landwirtschaft und Biodiversität“, heißt es in einer Pressemitteilung des Bündnisses. Aus Sicht der Städte und Gemeinden ist besonders die kommunale Planungshoheit sensibel. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund schreibt hierzu: Angesichts des mit den Regelungen verbundenen Eingriffs in die kommunale Planungshoheit ist es allerdings zwingend, entsprechende Wohnbauprojekte von einer gemeindlichen Zustimmung abhängig zu machen.“ Denn die Novelle erlaubt unter anderem, im Innenbereich Projekte zu genehmigen, die den Rahmen der näheren Umgebung überschreiten – ohne Bebauungsplanänderung. Auch Befreiungen vom Bebauungsplan seien zugunsten des Wohnungsbaus möglich, „selbst wenn Grundzüge der Planung betroffen sind“, so die Stadt Weinheim. Am weitreichendsten ist die Option, auch im Außenbereich zu bauen, sofern ein räumlicher Zusammenhang zu bestehenden Siedlungsflächen besteht.
In allen Fällen muss die Gemeinde jedoch ausdrücklich zustimmen. Genau diese Zustimmungskompetenz soll nach Ansicht der Verwaltung künftig beim Ausschuss für Technik, Umwelt und Stadtentwicklung liegen. Der Hauptausschuss folgte diesem Vorschlag und empfiehlt dem Gemeinderat, am 10. Dezember entsprechend zu entscheiden.