Bauprojekte

Schneller bauen in Weinheim? So wirkt der neue "Bau-Turbo"

Der Bund hat ein neues Gesetz beschlossen, das Bauprojekte schneller und mit weniger Bürokratie ermöglichen soll. Der sogenannte "Bau-Turbo". Jetzt muss die Stadt entscheiden, wie sie diese neuen Möglichkeiten anwendet.

Im Weinheimer Hauptausschuss wurden nun die ersten Weichen für den sogenannten Bau-Turbo gestellt. Doch zwischen Wohnraumbedarf, Planungshoheit und Naturschutz entsteht ein deutlicher Zielkonflikt. Das Bild zeigt Bauarbeiten im Gewerbegebiet Nord. Foto: Fritz Kopetzky
Im Weinheimer Hauptausschuss wurden nun die ersten Weichen für den sogenannten Bau-Turbo gestellt. Doch zwischen Wohnraumbedarf, Planungshoheit und Naturschutz entsteht ein deutlicher Zielkonflikt. Das Bild zeigt Bauarbeiten im Gewerbegebiet Nord.

Weinheim. Der sogenannte Bau-Turbo ist bundesweit als Konjunkturhilfe und Beschleuniger von Bauprojekten gedacht. Seit Oktober ist die Novelle des Baugesetzbuches in Kraft, mit der das Bundesbauministerium schnellere, weniger aufwendige Verfahren für Wohnbauvorhaben ermöglichen will. Nun beschäftigt das Gesetz auch die Kommunen, denn ein Teil der Zuständigkeiten wandert ausdrücklich zu ihnen. Der Weinheimer Hauptausschuss hat deshalb am Mittwoch erste lokale Weichen gestellt.

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„Eine große Chance“

Naturschutzverbände kritisieren die Gesetzesnovelle. Der Naturschutzverband Nabu spricht von einem „falschen Kurs“ beim Wohnungsbau. „Bauen im Eiltempo auf der grünen Wiese ist keine Antwort auf die Wohnungsfrage, sondern ein Rückschritt im Natur- und Klimaschutz“, so der Nabu in einer Pressemitteilung. Ähnlich blickt das Bundesbündnis Bodenschutz, dessen Vorsitzende die Weinheimerin Ingrid Hagenbruch ist, auf den Bau-Turbo. „Intakte Böden zählen zu den wirksamsten CO2-Speichern, sie sind Voraussetzung für Landwirtschaft und Biodiversität“, heißt es in einer Pressemitteilung des Bündnisses. Aus Sicht der Städte und Gemeinden ist besonders die kommunale Planungshoheit sensibel. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund schreibt hierzu: Angesichts des mit den Regelungen verbundenen Eingriffs in die kommunale Planungshoheit ist es allerdings zwingend, entsprechende Wohnbauprojekte von einer gemeindlichen Zustimmung abhängig zu machen.“ Denn die Novelle erlaubt unter anderem, im Innenbereich Projekte zu genehmigen, die den Rahmen der näheren Umgebung überschreiten – ohne Bebauungsplanänderung. Auch Befreiungen vom Bebauungsplan seien zugunsten des Wohnungsbaus möglich, „selbst wenn Grundzüge der Planung betroffen sind“, so die Stadt Weinheim. Am weitreichendsten ist die Option, auch im Außenbereich zu bauen, sofern ein räumlicher Zusammenhang zu bestehenden Siedlungsflächen besteht.

In allen Fällen muss die Gemeinde jedoch ausdrücklich zustimmen. Genau diese Zustimmungskompetenz soll nach Ansicht der Verwaltung künftig beim Ausschuss für Technik, Umwelt und Stadtentwicklung liegen. Der Hauptausschuss folgte diesem Vorschlag und empfiehlt dem Gemeinderat, am 10. Dezember entsprechend zu entscheiden.