Landgericht Darmstadt

7 Jahre Freiheitsstrafe für Täter mit Impulskontrollstörung

Darmstadt (dpa/lhe) - Wegen vier gefährlicher Körperverletzungen innerhalb eines Monats in Darmstadt und Weiterstadt hat das Landgericht Darmstadt einen 23 Jahre alten Mann zu sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Es wies am Montag den Drogenabhängigen, der auch eine Impulskontrollstörung hat, zudem in eine Entziehungsanstalt ein. Ein 19 Jahre alter Mittäter wurde wegen gefährlicher Körperverletzung in einem Fall zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. Beide Angeklagte waren geständig. Das Urteil ist rechtskräftig.

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Die schwerwiegendste Tat ereignete sich Ende Mai 2022. Der 23-Jährige und der 19-Jährige waren auf einen 22-Jährigen losgegangen, als dieser aus seinem Auto ausstieg. Sie würgten, schlugen und traten das Opfer, bis andere Autofahrer dazwischen gingen. Die Tat war als versuchter Totschlag angeklagt worden, was aber wegen widersprüchlicher Zeugenaussagen und fehlender eindeutiger Verletzungen nicht bewiesen wurde.

Die weiteren verurteilten Fälle waren Taten des 23-Jährigen, der einschlägig vorbestraft war. Er hatte in einer Disco drei Männer grundlos angegriffen, später einen der Männer in einem Dönerimbiss erneut geschlagen und an einem anderem Tag einen Café-Kellner mit Pfefferspray attackiert.

Mit dem Urteil gegen den älteren Angeklagten lag die Kammer acht Monate über der Forderung der Staatsanwaltschaft. Seine Verteidiger hatten in ihren Plädoyers kein Strafmaß genannt. «Wenn Sie weiter mit Körperverletzungsdelikten in Erscheinung treten, haben Sie damit zu rechnen, dass die Sicherungsverwahrung kommt», warnte der Vorsitzende Richter Marc Euler den 23-Jährigen und legte ihm nahe, seine Therapien durchzuhalten. Beim Urteil für den 19-Jährigen waren sich Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung einig.