Kriminalität

Angeklagter in U-Haft im Prozess um Unfall an Zebrastreifen

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Im Prozess um einen tödlichen Verkehrsunfall auf einem Zebrastreifen in Kriftel (Main-Taunus-Kreis) ist der Angeklagte vom Landgericht Frankfurt in Untersuchungshaft genommen worden. Wie das Gericht am Freitag bestätigte, wurde vor Kurzem ein rechtlicher Hinweis erteilt, wonach der 33-Jährige auch wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen verurteilt werden könnte. Die Schwurgerichtskammer begründete den Haftbefehl mit der bei einer möglichen Verurteilung wegen Mordes erwartbaren Strafhöhe. Die Verteidigung legte Beschwerde gegen die U-Haft ein.

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Der Angeklagte soll im September 2015 auf ein Pärchen zugefahren sein, das sich auf dem Zebrastreifen küsste. Die 41 Jahre alte Frau wurde von dem Wagen erfasst und rund 400 Meter mitgeschleift. Sie starb an ihren schweren Verletzungen.

In einem ersten Prozess im Jahr 2017 war der Angeklagte wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die Anklage hatte auf Totschlag gelautet. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hob das Urteil später aus rechtlichen Gründen auf.

Seit Mitte Februar steht der Angeklagte, der bislang auf freiem Fuß ist, deshalb erneut vor Gericht. Der Prozess soll Ende August fortgesetzt werden. Sollte der 33-Jährige wegen Mordes verurteilt werden, droht ihm eine lebenslange Haftstrafe.