Bahn

Arbeitsgericht: Lokführergewerkschaft darf streiken

Am Arbeitsgericht Frankfurt wollte die Bahn den erneuten Lokführerstreik stoppen - und scheitert in erster Instanz. Auf Millionen Passagiere kommen damit wieder Behinderungen zu.

Güterwaggons stehen auf dem Gelände vom Rangierbahnhof Maschen. Foto: Bodo Marks/dpa
Güterwaggons stehen auf dem Gelände vom Rangierbahnhof Maschen.