Tarifkonflikt

Arbeitsgericht: Lokführergewerkschaft darf streiken

Mit einer einstweiligen Verfügung wollte die Bahn den mehrtägigen Lokführerstreik ab Mittwoch stoppen - und ist damit in erster Instanz gescheitert. Der Konzern will allerdings einen neuen Anlauf nehmen.

Die Deutsche Bahn geht davon aus, dass der Lokführerstreik Millionen Fahrgäste betreffen wird. Foto: Moritz Frankenberg/dpa
Die Deutsche Bahn geht davon aus, dass der Lokführerstreik Millionen Fahrgäste betreffen wird.