Pandemie-Zeit

BGH urteilt zu Wohnungseigentümer-Versammlungen

War es rechtens, in Corona-Zeiten Eigentümerversammlungen schriftlich abzuhalten? Oder hätten alle Wohnungseigentümer persönlich teilnehmen müssen? Darüber urteilt der BGH.

Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) ist ein Schild mit dem Bundesadler und dem Schriftzug «Bundesgerichtshof» angebracht. Foto: Uli Deck/dpa
Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) ist ein Schild mit dem Bundesadler und dem Schriftzug «Bundesgerichtshof» angebracht.