Pandemie-Zeit

BGH urteilt zu Wohnungseigentümer-Versammlungen

War es rechtens, in Corona-Zeiten Eigentümerversammlungen schriftlich abzuhalten? Oder hätten alle Wohnungseigentümer persönlich teilnehmen müssen? Darüber urteilt der BGH.

Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) ist ein Schild mit dem Bundesadler und dem Schriftzug «Bundesgerichtshof» angebracht. Foto: Uli Deck/dpa
Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) ist ein Schild mit dem Bundesadler und dem Schriftzug «Bundesgerichtshof» angebracht.

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilt am Freitag (9.00 Uhr) darüber, ob es während der Pandemie erlaubt war, Eigentümerversammlungen nur schriftlich abzuhalten. Das Landgericht Frankfurt am Main erklärte Beschlüsse in einem Fall für nichtig, weil das individuelle Recht eines jeden Wohnungseigentümers auf persönliche Teilnahme an einer Eigentümerversammlung verletzt worden sei.

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Geklagt haben Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft aus Südhessen. Deren Verwalterin hatte zu einer schriftlichen Eigentümerversammlung am 24. November 2020 eingeladen und dies mit der Aufforderung verbunden, ihr eine Vollmacht und Weisungen für die Stimmabgabe zu erteilen. 5 von 24 Eigentümern kamen dem nach. Die Kläger hingegen erteilten keine Vollmacht.

In der Eigentümerversammlung war dann laut BGH nur die Verwalterin anwesend und übersandte anschließend ein Protokoll mit den von ihr gefassten Beschlüssen. Der fünfte Zivilsenat am BGH muss entscheiden, ob diese Beschlüsse nichtig - also von vornherein unwirksam - oder nur anfechtbar sind.