Während Corona

BGH verhandelt zu Wohnungseigentümer-Versammlungen

Abstandhalten war in der Corona-Pandemie angesagt. Doch das Gesetz sieht vor, dass sich Wohnungseigentümer regelmäßig versammeln? Ob eine rein schriftliche Variante eine Lösung ist, prüft nun der BGH.

Ein Landgericht hatte Beschlüsse in einem Fall für nichtig erklärt, weil das individuelle Recht eines jeden Wohnungseigentümers auf persönliche Teilnahme an einer Eigentümerversammlung verletzt worden sei. Nun befasst sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Sache. Foto: Uli Deck/dpa
Ein Landgericht hatte Beschlüsse in einem Fall für nichtig erklärt, weil das individuelle Recht eines jeden Wohnungseigentümers auf persönliche Teilnahme an einer Eigentümerversammlung verletzt worden sei. Nun befasst sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Sache.