Entschädigung

Biber am Werk? Landwirte bekommen Schadenausgleich vom Land

Rund 2.000 Biber leben laut Experten inzwischen wieder in Hessen. Ihre Bautätigkeit kann zu Konflikten mit der Landwirtschaft führen. Nun will das Land betroffene Betriebe finanziell unterstützen.

Der Europäische Biber (Castor fiber) ist naturschutzrechtlich streng geschützt. (Archivbild) Foto: Felix Heyder/dpa
Der Europäische Biber (Castor fiber) ist naturschutzrechtlich streng geschützt. (Archivbild)

Wiesbaden (dpa/lhe) - Für Biber-Schäden in der Landwirtschaft ist künftig eine Ausgleichszahlung des Landes Hessen möglich. Wie das Umweltministerium mitteilte, werden sogenannte «Billigkeitsleistungen» von bis zu 90 Prozent der anerkannten Schadenshöhe gewährt. «Der Biber ist eine Erfolgsgeschichte des Artenschutzes. Aber dieser Erfolg darf nicht zulasten derjenigen gehen, die unsere Flächen bewirtschaften», bemerkte Minister Ingmar Jung (CDU). Es sei eine «Frage der Fairness» für einen verlässlichen Ausgleich zu sorgen.

Die Förderung für Betriebe der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft greift demnach ab 250 Euro bis zu einem Höchstbetrag von 25.000 Euro pro Schadensfall. Die Meldung erfolgt laut Ministerium über die Forstämter, die auch die Bewertung übernehmen. Mit dem Bibermanagement würden zudem am Ort vorsorgliche Lösungen entwickelt, um künftige Schäden zu vermeiden. 

Ausbreitung des Bibers kann zu Konflikten führen

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Der Europäische Biber (Castor fiber) ist naturschutzrechtlich streng geschützt. Er galt lange Zeit in Hessen als ausgestorben, inzwischen gibt es nach Einschätzung von Experten wieder rund 2.000 Tiere. Der Biber breitet sich in Hessens Gewässerlandschaften weiter aus - was zu Konflikten etwa mit der Landwirtschaft führen kann. 

Der hessische Bauernverband berichtet von überfluteten Äckern und Wiesen, beschädigten Drainagen sowie Ertragsverlusten. Der Verband begrüßte die Ausgleichszahlungen. Entscheidend werde jedoch sein, dass die Verfahren zügig und praxisgerecht abgewickelt werden. Vizepräsidentin Andrea Rahn-Farr ergänzte, dass es nicht darum gehe, den Biber grundsätzlich infrage zu stellen. Die Betriebe benötigten allerdings verlässliche Rahmenbedingungen.