Steuerrecht

Bundesfinanzhof verhandelt Grundsteuer-Klagen

Die seit 2025 geltende neue Landesgrundsteuer zog eine Flut von Einsprüchen und zahlreiche Klagen verärgerter Hausbesitzer nach sich. Ob diese Erfolgsaussichten haben, wird sich bald klären.

Wohnhäuser in Stuttgart. Eigentümer in teuren Großstädten werden von der Neuregelung der Grundsteuer härter getroffen als Eigentümer auf dem Land, da die Bodenrichtwerte in den Ballungsräumen höher sind. (Archiv) Foto: Bernd Weißbrod/dpa
Wohnhäuser in Stuttgart. Eigentümer in teuren Großstädten werden von der Neuregelung der Grundsteuer härter getroffen als Eigentümer auf dem Land, da die Bodenrichtwerte in den Ballungsräumen höher sind. (Archiv)

München (dpa/lsw) - Die von vielen Hausbesitzern bekämpfte Neuregelung der Grundsteuer im Südwesten ist heute Thema vor dem höchsten deutschen Finanzgericht: Der Bundesfinanzhof in München verhandelt zwei Klagen aus Stuttgart und Karlsruhe gegen das seit vergangenem Jahr geltende Landesgrundsteuergesetz. Die vom Eigentümerverband Haus + Grund unterstützten Kläger argumentieren unter anderem, dass das Gesetz gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verstoße. In der ersten Instanz hatte das baden-württembergische Finanzgericht beide Klagen im Juni 2024 abgewiesen.

Grundsteuerreform zog bundesweite Klagewelle nach sich

Baden-Württemberg ist eines von fünf Bundesländern, die eigene Grundsteuergesetze verabschiedet haben, in den übrigen elf Ländern gilt das sogenannte Bundesmodell. Protest gab es gegen sämtliche neuen Grundsteuer-Modelle, bundesweit reichten gut 2.000 Eigentümer Klagen ein. Der Bundesfinanzhof hatte im Dezember zunächst über das Bundesmodell entschieden und dieses für rechtens erklärt. Nun kommen vor dem BFH nacheinander die fünf Landesgesetze an die Reihe, das baden-württembergische als erstes. Ein Urteil ist jedoch nicht zu erwarten, üblicherweise setzt der Bundesfinanzhof am Ende einer Verhandlung einen Verkündungstermin fest.

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Klagepunkt: Wirtschaftlicher Ertrag der Immobilien spielt keine Rolle 

Die Landesregierung hatte bei der Besteuerung des Grundvermögens ein vergleichsweise einfaches Modell gewählt: Ausschlaggebend sind die Größe des Grundstücks und der sogenannte Bodenrichtwert, der von Gutachtern ermittelt wird. Ob und welche Gebäude auf dem Grundstück stehen und wie hoch die etwaigen Miet- oder Pachteinnahmen sind, spielt keine Rolle. 

Die Kläger prangern genau diesen Punkt an: Sie empfinden es als ungerecht, dass der wirtschaftliche Ertrag keine Rolle spielt und ein mit profitablem Mehrfamilienhaus bebautes Grundstück genau so besteuert wird wie ein leeres oder nur mit kleinem Häuschen bebautes. Im einen der beiden Fälle geht es um eine Doppelhaushälfte und einen Bodenrichtwert von 1.400 Euro je Quadratmeter, im anderen um ein Zweifamilienhaus und einen Bodenwert von 510 Euro.

Grundsteuer trifft auch die Mieter

Im Land gibt es laut Vorblatt zum Gesetz 5,6 Millionen «wirtschaftliche Einheiten», die der Grundsteuer unterliegen. Betroffen ist nahezu die gesamte Bevölkerung, da Vermieter die Kosten üblicherweise auf ihre Mieter umlegen. 

Doch woher rührt die Klagewelle? Notwendig war die Reform der Grundsteuer, weil das Bundesverfassungsgericht die frühere, bundesweit geltende Regelung 2018 für verfassungswidrig erklärt hatte. Die der Grundsteuer zugrundeliegenden Grundstückswerte waren im Westen seit 1964 nicht mehr aktualisiert worden, im Osten seit 1935.

Bundesfinanzhof wird noch lange beschäftigt sein

Die Reform geriet anschließend zu einem Flickenteppich: Da etliche Landesregierungen gegen die Vorschläge des Bundes rebellierten, ließ dieser den Ländern mit einer Öffnungsklausel freie Hand: Sie konnten sich für das Bundesmodell entscheiden oder eine eigene Regelung treffen. Davon Gebrauch gemacht haben neben Baden-Württemberg auch Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen. Dementsprechend wird die Grundsteuer den Bundesfinanzhof noch lang beschäftigen, bis auch über die übrigen Landesmodelle entschieden ist.