Grundsteuer

Bundesfinanzhof verkündet Grundsteuer-Entscheidung

Die Neuregelung der Grundsteuer in Baden-Württemberg war eines der strittigsten Landesgesetze der vergangenen Jahre. Nun entscheidet Deutschlands höchstes Finanzgericht.

Die Bundesrichter haben das Wort: Der II. Senat des Bundesfinanzhofs in München entscheidet über zwei Klagen gegen die Neuregelung der Grundsteuer im Südwesten. In der Mitte die Vorsitzende Franceska Werth. (Archivbild) Foto: Sven Hoppe/dpa
Die Bundesrichter haben das Wort: Der II. Senat des Bundesfinanzhofs in München entscheidet über zwei Klagen gegen die Neuregelung der Grundsteuer im Südwesten. In der Mitte die Vorsitzende Franceska Werth. (Archivbild)

München (dpa/lsw) - Der Bundesfinanzhof (BFH) will heute seine Entscheidung über die von vielen Hausbesitzern im Südwesten bekämpfte Neuregelung der Grundsteuer verkünden. Ziel der Kläger ist es, das seit vergangenem Jahr geltende Landesgrundsteuergesetz wieder zu kippen. Unterstützt werden die Kläger vom Eigentümerverband Haus + Grund und vom Bund der Steuerzahler.

Sollte das höchste deutsche Finanzgericht in München den klagenden Hausbesitzern folgen, wird das nicht das Ende der Prozesse sein: Die Kläger hoffen, dass der BFH die Klagen dem baden-württembergischen Verfassungsgerichtshof oder ersatzweise dem Bundesverfassungsgericht vorlegt. In der ersten Instanz hatte das baden-württembergische Finanzgericht beide Klagen im Juni 2024 abgewiesen.

Nachteilig: Ein- und Zweifamilienhäuser mit großen Gärten 

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Das Grundsteuergesetz trifft direkt etwa 5,6 Millionen Eigentümer im Land. Indirekt zahlen auch die Mieter, da Vermieter die Kosten üblicherweise umlegen. Die Neuregelung hat viele Hausbesitzer verärgert. Ausschlaggebend für die Festsetzung der Steuer sind allein die Größe des Grundstücks und der Bodenrichtwert. 

Folge ist, dass die Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern - vor allem, wenn sie große Gärten haben - vergleichsweise viel zahlen müssen. Ob und welche Gebäude auf dem Grundstück stehen und wie hoch die etwaigen Miet- oder Pachteinnahmen sind, spielt keine Rolle. Lediglich die sogenannte Steuermesszahl ist niedriger, wenn Wohngebäude auf einem Grundstück stehen. 

Grundsteuerreform zog bundesweite Klagewelle nach sich

Notwendig war die Reform der Grundsteuer, weil das Bundesverfassungsgericht die frühere, bundesweit geltende Regelung 2018 für verfassungswidrig erklärt hatte. Die zugrundeliegenden Grundstückswerte waren zuvor jahrzehntelang nicht aktualisiert worden. Baden-Württemberg ist eines von fünf Bundesländern, die eigene Grundsteuergesetze verabschiedet haben, in den übrigen elf Ländern gilt das sogenannte Bundesmodell. 

Protest gab es gegen sämtliche neuen Grundsteuer-Modelle, bundesweit reichten gut 2.000 Eigentümer Klagen ein. Der Bundesfinanzhof hatte im Dezember zunächst über das Bundesmodell entschieden und dieses für rechtens erklärt. Nun kommen vor dem BFH nacheinander die fünf Landesgesetze an die Reihe, das baden-württembergische als Erstes.