Parlament

Bundestag hebt Immunität des AfD-Abgeordneten Brandner auf

Das Parlament genehmigt die Durchführung eines Strafverfahrens gegen den AfD-Abgeordneten. Der Grund liegt nach seinen Angaben drei Jahre zurück.

Stephan Brandner erklärte, es gehe um einen Auftritt und Aussagen von ihm im hessischen Landtagswahlkampf 2023. (Archivbild) Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Stephan Brandner erklärte, es gehe um einen Auftritt und Aussagen von ihm im hessischen Landtagswahlkampf 2023. (Archivbild)

Berlin (dpa) - Der Bundestag hat die Immunität des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner aufgehoben. Damit genehmigte das Parlament mit der Mehrheit aller übrigen Fraktionen die Durchführung eines Strafverfahrens gegen Brandner. Die AfD-Fraktion stimmte dagegen, wie der Bundestag mitteilte. Eine Aussprache gab es nicht. Brandner ist auch Parlamentarischer Geschäftsführer seiner Fraktion. 

Der Thüringer Bundestagsabgeordnete schrieb dazu auf der Plattform X, es gehe um einen Auftritt und Aussagen von ihm im hessischen Landtagswahlkampf 2023. Es habe sich jemand beleidigt gefühlt, die Staatsanwaltschaft sei da jetzt tätig geworden.

Ein Abgeordneter darf nur mit Genehmigung des Parlaments wegen einer strafbaren Handlung zur Verantwortung gezogen werden. Deswegen ist zuvor die Aufhebung der Immunität erforderlich. Der Bundestag hat bereits mehrfach die Immunität von Brandner aufgehoben.

Newsletter

Holen Sie sich den WNOZ-Newsletter und verpassen Sie keine Nachrichten aus Ihrer Region und aller Welt.

Mit Ihrer Registrierung nehmen Sie die Datenschutzerklärung zur Kenntnis.