Wohnungspolitik

Gesetz gegen spekulativen Leerstand verabschiedet

Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt können den Leerstand von Wohnungen künftig auf sechs Monate gesetzlich begrenzen – sonst droht ein Bußgeld. Welche Ausnahmen sind möglich?

Erlaubt bleibt Leerstand etwa bei Sanierungen, Umbauten, Erbstreitigkeiten oder bei einer Einliegerwohnung in einem Einfamilienhaus. (Archivbild) Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Erlaubt bleibt Leerstand etwa bei Sanierungen, Umbauten, Erbstreitigkeiten oder bei einer Einliegerwohnung in einem Einfamilienhaus. (Archivbild)