Datenschutz

Datenschützer: Gesichtserkennung nur in engen Grenzen

In der Sicherheitsdebatte ist auch die automatisierte Gesichtserkennung im öffentlichen Raum ein Thema. Der Landesdatenschutzbeauftragte mahnt: Diese Maßnahme greift tief in die Grundrechte ein.

Der Landesdatenschutzbeauftragte Roßnagel fordert klare Regeln für den Einsatz von Gesichtserkennung (Archivbild). Foto: Arne Dedert/dpa
Der Landesdatenschutzbeauftragte Roßnagel fordert klare Regeln für den Einsatz von Gesichtserkennung (Archivbild).