Verkehr

E-Roller in Hessen bislang nicht aus ÖPNV verbannt

Nach Fällen brennender Akkus von E-Scootern wird auch in Deutschland über ein Verbot der Mitnahme der Roller im öffentlichen Nahverkehr diskutiert. In Hessen dürfen sie derzeit weiter mitgenommen werden.

Einige E-Roller stehen in einer Reihe auf einem Stellplatz. Foto: Britta Pedersen/dpa
Einige E-Roller stehen in einer Reihe auf einem Stellplatz.

Wiesbaden (dpa/lhe) - Im hessischen Nahverkehr dürfen trotz einer anderslautenden Empfehlung vorerst weiterhin E-Scooter mitgenommen werden. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen hatte sich zuvor für ein grundsätzliches Verbot der Mitnahme von E-Fahrzeugen im öffentlichen Nahverkehr ausgesprochen.

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Dass diese Empfehlung in Hessen bislang nicht umgesetzt wurde, geht aus einer Antwort von Verkehrsminister Kaweh Mansoori (SPD) auf eine Anfrage der Grünen hervor. Die drei Verkehrsverbünde in Hessen seien um Stellungnahmen gebeten worden.

Der Rhein-Main Verkehrsverbund habe mitgeteilt, die Diskussionen zur Mitnahme von E-Rollen nach Bekanntwerden von Explosionsgefahren bei den Akkus genau zu verfolgen.

Der Nordhessische Verkehrsverbund halte ein Verbot nach Risikoabwägung nicht für erforderlich, da es im Einzugsgebiet keine längeren Tunnel gebe und die Fahrzeuge jederzeit evakuiert werden könnten. Bislang sei kein Brand im öffentlichen Nahverkehr bekannt.

Und beim Verkehrsverbund Rhein-Neckar sei ein Verbot der Mitnahme von Elektrokleinstfahrzeugen bislang nicht diskutiert worden. Eine bundesweite Entwicklung sei abzuwarten.

Der Verband hatte wegen niedriger Sicherheitsstandards der verbauten Akkus Ende Februar eine solche Empfehlung ausgesprochen, weil es in Spanien und Großbritannien bereits Brände deswegen gegeben hatte.

Die Verkehrsministerkonferenz habe im April erklärt, dass Roller mit E-Antrieb einen wichtigen Beitrag zur Mobilitätswende leisten könnten, heißt es in der Antwort von Mansoori. Es werde jedoch von den Verkehrsunternehmen und den technischen Aufsichtsbehörden der Länder erwartet, schnell eine neue Gefahrenbewertung vorzunehmen, wenn der Normungsprozess für die in den E-Tretrollern verbauten Akkus abgeschlossen sei. Nach Auffassung der Landesregierung können die Fahrzeuge eine sinnvolle Ergänzung sein, zum Beispiel als Zubringer zu den Haltestellen.