Ehefrau erschossen: Mann erhält lebenslange Haft
Er gestand, seine Frau erschossen zu haben, bestritt aber eine geplante Tat. Die Staatsanwaltschaft sah einen heimtückischen Mord aus Eifersucht und gekränktem Ehrgefühl. Nun fiel das Urteil.
Ellwangen (dpa) - Weil er seine Ehefrau mit einem Schuss in den Kopf getötet hat, ist ein 38-Jähriger vom Landgericht Ellwangen wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Mann seine Frau am 10. Februar in Schrozberg (Kreis Schwäbisch Hall) nahe der Grenze zu Bayern heimtückisch getötet hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Mann hatte im Prozess gestanden, seine Ehefrau erschossen zu haben. Er bestritt jedoch, die Tat geplant zu haben. Nach seiner Darstellung war ein Streit eskaliert. Zur Tat kam es am 18. Geburtstag des ältesten Sohnes. Die Staatsanwaltschaft war hingegen überzeugt, dass der Angeklagte die Tat vorbereitet hatte und aus Eifersucht sowie gekränktem Ehrgefühl handelte.
Der Angeklagte und seine Ehefrau stammen nach Auskunft eines Gerichtssprechers aus demselben Dorf in der Türkei und gehören der Volksgruppe der Kurden an. Der Angeklagte ist deutscher und türkischer Staatsangehöriger.
Die Kammer schloss einen Streit aus, aber auch einen geplanten Mord aus niedrigen Beweggründen. Nach den Feststellungen des Gerichts lauerte der Mann seiner Frau auf einer Feuertreppe hinter dem gemeinsam betriebenen Dönerimbiss auf oder traf zufällig auf die Ehefrau. Als die 38-Jährige das Lokal verlassen wollte und auf dem Weg zur gemeinsamen Wohnung war, schoss er aus 20 bis 40 Zentimetern Entfernung mit einer Pistole auf ihre Stirn. Die Frau starb noch am Tatort.
Ehe seit Jahren zerrüttet
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten vorgeworfen, die Arg- und Wehrlosigkeit seiner Frau bewusst ausgenutzt zu haben. Dem folgte auch die Kammer und sah das Mordmerkmal der Heimtücke als erwiesen an. Ein eindeutiges Motiv für die Tat konnte das Gericht nicht feststelle, die Motivlage sei komplex gewesen, sagte der Vorsitzende Richter. Die Ehe sei seit Jahren nicht mehr gut gelaufen und von Streit geprägt gewesen.
Der Angeklagte war nach Angaben eines Gutachters voll schuldfähig. Innerhalb einer Woche kann Revision gegen das Urteil eingelegt werden. Der Prozess war mit einigen Polizeibeamten gesichert worden, weil in der Türkei Schüsse zwischen den Familien des mutmaßlichen Täters und des Opfers gefallen sein sollen.