Gericht

Entgangene Gewinne bei Krypto-Währungen kein Haftungsgrund

Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen.

Frankfurt (dpa/lhe) - Beim Geld hört die Freundschaft schon mal auf. Wegen erhoffter, aber entgangener Gewinne bei Spekulationen mit Krypto-Währungen sehen sich zwei Männer vor Gericht wieder. Investiert ein Freund Geld eines Freundes mit dessen Zustimmung in verschiedene Krypto-Währungen und komme es bei Umwechslungen zu Kursverlusten, hafte der beklagte Freund nicht auf entgangenen Gewinn. Dies urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) mit einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung. (Az. 13 U 82/22)

Bitte warten Sie während wir den Zugang überprüfen.