Gericht entscheidet Streit um Logo eines Star-Wars-Fanclubs
Frankfurt/Main (dpa) - Ein ungewöhnlicher Streit um das Logo eines Star-Wars-Fanclubs hat das Frankfurter Oberlandesgericht beschäftigt. Ein früheres Vereinsmitglied scheiterte in dem Zivilverfahren mit dem Versuch, die Nutzung des von ihm gestalteten Vereinslogos untersagen zu lassen. Bereits das Landgericht hatte die Klage abgewiesen, nun hatte sie auch im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht keinen Erfolg, wie das Gericht am Montag in Frankfurt mitteilte.
Der Kläger war nach Gerichtsangaben wegen eines nicht näher bekannten Streits aus dem Verein ausgeschlossen worden. Er hatte diesem zuvor ein Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht an dem Logo eingeräumt. Das Nutzungsrecht hänge nicht davon ab, dass er weiterhin Vereinsmitglied sei, erklärte das OLG. Er könne dieses Recht auch nicht einfach zurückrufen. Die Entscheidung sei nicht anfechtbar.