Gericht lehnt Corona-Klage von Handelsketten ab
Woolworth und Tedi durften während der Pandemie lange nicht öffnen. Vom Land Baden-Württemberg wollten sie Schadenersatz in Millionenhöhe. Ohne Erfolg. Beendet ist der Streit aber wohl nicht.

Stuttgart (dpa) - Im Streit über Corona-Ladenschließungen hat das Landgericht Stuttgart eine millionenschwere Schadenersatzklage der Woolworth- und Tedi-Muttergesellschaft abgewiesen. Wie die 7. Zivilkammer entschied, stehen den Kaufhausketten keine Entschädigungsansprüche zu. Nach Auffassung der Richter waren die Corona-Verordnungen des Landes Baden-Württemberg rechtmäßig, verhältnismäßig und mit dem Grundgesetz vereinbar.