Schadenersatz

Gericht lehnt Corona-Klage von Handelsketten ab

Woolworth und Tedi durften während der Pandemie lange nicht öffnen. Vom Land Baden-Württemberg wollten sie Schadenersatz in Millionenhöhe. Ohne Erfolg. Beendet ist der Streit aber wohl nicht.

Während der Corona-Pandemie mussten zahlreiche Händler ihre Läden schließen. Eine Klage auf Schadenersatz hat das Landgericht Stuttgart nun abgelehnt. (Symbolbild) Foto: Tom Weller/dpa
Während der Corona-Pandemie mussten zahlreiche Händler ihre Läden schließen. Eine Klage auf Schadenersatz hat das Landgericht Stuttgart nun abgelehnt. (Symbolbild)

Stuttgart (dpa) - Im Streit über Corona-Ladenschließungen hat das Landgericht Stuttgart eine millionenschwere Schadenersatzklage der Woolworth- und Tedi-Muttergesellschaft abgewiesen. Wie die 7. Zivilkammer entschied, stehen den Kaufhausketten keine Entschädigungsansprüche zu. Nach Auffassung der Richter waren die Corona-Verordnungen des Landes Baden-Württemberg rechtmäßig, verhältnismäßig und mit dem Grundgesetz vereinbar. 

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