Erneut mehr Fälle von Kindeswohlgefährdungen in Hessen
Psychische Misshandlung und Vernachlässigung sind häufige Gründe dafür, dass Jugendämter Kinder oder Jugendliche aus der Familie nehmen. Was Statistiker noch über aktuelle Entwicklungen sagen können.
Wiesbaden (dpa/lhe) - Hessens Jugendämter haben 2025 einen neuen Höchststand bei Kindeswohlgefährdungen verzeichnet. Wie das Statistische Landesamt in Wiesbaden mitteilte, stieg die Zahl im Vergleich zum Vorjahr um 16 Prozent auf 7.650 Fälle. Da es weniger unbegleitete Einreisen von minderjährigen Flüchtlingen gab, ging im gleichen Zeitraum die Zahl der Inobhutnahmen von Kindern um knapp ein Viertel auf 4.760 zurück, wie die Behörde ergänzte.
Langfristiger Trend setzt sich fort
Im zurückliegenden Jahr haben Mitarbeiter der Jugendämter laut Statistik in rund 21.550 Fällen eingeschätzt, ob Kinder oder Jugendliche gefährdet sind. In mehr als jedem dritten Fall stellten sie demnach eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung fest. Mit dem neuen Höchststand setzt sich nach Angaben der Experten ein langfristiger Trend fort: Seit Beginn der Erhebung 2012 steigt die Zahl der behördlich festgestellten Kinderwohlgefährdungen in Hessen kontinuierlich.
In vier Prozent der Fälle gab es Hinweise auf sexuelle Gewalt
In jeweils knapp der Hälfte der Fälle 2025 sei es um psychische Misshandlungen beziehungsweise Vernachlässigung gegangen, erläuterte das Landesamt. Körperliche Misshandlungen seien in 13 Prozent der Fälle registriert worden, Anzeichen sexueller Gewalt habe es in 4 Prozent der Fälle gegeben.
Jede dritte Inobhutnahme wurde den Angaben der Behörde zufolge angeordnet, weil die Eltern oder ein Elternteil überfordert waren. Dies sei 2025 der häufigste Anlass gewesen - noch vor der unbegleiteten Einreise aus dem Ausland (29 Prozent). In jeweils knapp jedem fünften Fall seien Anzeichen für körperliche Misshandlungen oder Vernachlässigung der Grund für Inobhutnahmen gewesen. Es sind Mehrfachnennungen möglich.
Inobhutnahmen sollen Wohl des Kindes dienen
Eine Inobhutnahme ist eine vorläufige Schutzmaßnahme des Jugendamts, mit der ein Kind oder eine jugendliche Person bei einer Gefährdung oder in einer Notsituation kurzfristig in Sicherheit gebracht wird. Der oder die Betroffene kann etwa aus einem Heim, der eigenen Familie oder einer Pflegefamilie herausgenommen und anders untergebracht werden.
Das Landesamt wies darauf hin, dass bei den Anlässen für Schutzmaßnahmen die Fälle registriert werden, nicht die Menschen. Daher könnten Kinder und Jugendliche bei mehreren Anlässen erfasst werden.