Verkehr

Flucht vor Polizei: Geldstrafe für Motorradfahrer

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Ein Motorradfahrer, der auf der A3 mit mehr als 250 Stundenkilometern vor der Polizei davongerast ist, muss dafür 4500 Euro Geldstrafe zahlen. Das Amtsgericht Frankfurt verurteilte den 39-Jährigen am Montag zu 150 Tagessätzen in Höhe von 30 Euro - unter anderem wegen verbotenen Autorennens. Es sprach ihn auch der Urkundenunterdrückung schuldig, denn das Motorrad hatte kein Nummernschild. Zusätzlich wurde eine Führerscheinsperre von noch drei Monaten verhängt. Die Fahrerlaubnis war dem 39-Jährigen bereits nach dem Vorfall entzogen worden. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.(AZ 3360 Js 257181/22)

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Wegen des fehlenden Kennzeichens und seines riskanten Fahrstils war der Mann im Oktober vergangenen Jahres auf der Autobahn 3 Richtung Würzburg der Polizei aufgefallen. Obwohl die Polizei selbst auf 250 Stundenkilometer beschleunigte, konnten die Beamten den Motorradfahrer nicht einholen. Zeitweise fuhr er nur auf dem Hinterrad. Erst an seinem Wohnort wurde er schließlich gestellt.

Vor Gericht ließ der Mann über seinen Verteidiger die Fahrt einräumen. Das Nummernschild habe er entfernt, weil er das Kraftrad verkaufen wollte. Vor Antritt der Fahrt habe er diesen Umstand vergessen. Am Ende des Prozesses hatte sich der Angeklagte für sein Fahrverhalten entschuldigt. Eine konkrete Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer hatte das Gericht nicht feststellen können.