Partydroge

Frankfurt verbietet Verkauf von Lachgas an Minderjährige

Auch in anderen hessischen Städten gibt es schon Einschränkungen. Der Oberbürgermeister wünscht sich eine bundesweite Entscheidung.

Lachgas gilt weder als Betäubungs- noch als Arzneimittel. (Archivbild) Foto: Marcus Brandt/dpa
Lachgas gilt weder als Betäubungs- noch als Arzneimittel. (Archivbild)

Frankfurt/Main (dpa) - Die Partydroge Lachgas darf in Frankfurt am Main nicht mehr an Kinder und Jugendliche verkauft werden. Das hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen.

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