Partydroge

Frankfurt verbietet Verkauf von Lachgas an Minderjährige

Auch in anderen hessischen Städten gibt es schon Einschränkungen. Der Oberbürgermeister wünscht sich eine bundesweite Entscheidung.

Lachgas gilt weder als Betäubungs- noch als Arzneimittel. (Archivbild) Foto: Marcus Brandt/dpa
Lachgas gilt weder als Betäubungs- noch als Arzneimittel. (Archivbild)