Justiz

Frau von Ex-Oberbürgermeister wehrt sich gegen Geldstrafe

Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild
Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand.

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Die Frau des Frankfurter Ex-Oberbürgermeisters Peter Feldmann wehrt sich gegen eine Geldstrafe wegen Beihilfe zur Untreue. Weil sie nach Ansicht der Staatsanwaltschaft zwischen 2014 und 2017 insgesamt 13.500 Euro zu Unrecht an Gehalt bezogen hatte, erwirkte die Anklagebehörde einen Strafbefehl über eine Geldstrafe von 6000 Euro (120 Tagessätze).

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Der Verurteilung zufolge war die heute 37-Jährige, die getrennt von ihrem Mann lebt, zum Schein ein Arbeitsverhältnis mit der Arbeiterwohlfahrt (Awo) eingegangen - tatsächlich soll sie für ihr Geld aber nicht in dem angegebenen Umfang gearbeitet haben.

Feldmann akzeptierte den Strafbefehl nicht. Deshalb kommt es zur Hauptverhandlung. Zum Prozessauftakt am Mittwoch äußerte sich die 37-Jährige nicht zu dem Vorwurf und der Verurteilung. Stattdessen vernahm die Amtsrichterin zwei Zeugen. Weitere Zeugen sollen in den beiden kommenden Wochen zu Wort kommen. Nach insgesamt fünf Verhandlungstagen soll der Prozess noch im Juli zu Ende gehen.

Bereits im April war ein erster Verhandlungstermin angesetzt worden. Die Hauptzeugin und frühere Awo-Geschäftsführerin hatte dem Gericht jedoch mitteilen lassen, dass sie für eine Aussage nicht bereitstehe, weil sie sich nicht selbst einer Straftat bezichtigen müsse. Das Gericht musste daraufhin weitere Zeugen laden.

Peter Feldmann selbst wurde wegen seiner engen Beziehungen zur Arbeiterwohlfahrt im vergangenen November abgewählt und wenig später wegen Vorteilsannahme zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.