Paukenschlag im Polizei-Prozess: Inspekteur freigesprochen
Die Zuschauer im Saal zeigen sich erschüttert, die Nebenkläger sind empört, die Verteidigerin greift die Presse an. Der große #MeToo-Prozess gegen den höchstrangigen Polizisten Baden-Württembergs endet mit einem gewaltigen Knall.
Stuttgart (dpa) - Der Inspekteur der Polizei Baden-Württembergs ist im Prozess um sexuelle Nötigung einer Kommissarin freigesprochen worden. Das entschied das Landgericht Stuttgart am Freitag. Dem ranghöchsten Polizisten des Landes war vorgeworfen worden, eine 16 Jahre jüngere Kommissarin vor einer Stuttgarter Kneipe zu sexuellen Gefälligkeiten gedrängt zu haben. «Es handelt sich um einen Freispruch aus Mangel an tragfähigen Beweisen», sagte Richter Volker Peterke. Es könne durchaus sein, dass der Angeklagte die Polizistin unter Ausnutzung eines Überraschungsmoments sexuell genötigt habe. Im Zweifel müsse aber für den Angeklagten entschieden werden.
Damit endet zumindest vorläufig ein Verfahren, das bis in höchste Kreise von Polizei und Landespolitik für Aufregung sorgte. Seit vielen Monaten beschäftigt sich deswegen auch ein Untersuchungsausschuss im Landtag mit sexueller Belästigung und den Beförderungspraktiken bei der Polizei. Auch Innenminister Thomas Strobl (CDU) geriet in der Angelegenheit enorm unter Druck.
Es geht um mutmaßlichen Machtmissbrauch, um mögliche Karrierevorteile und eine folgenreiche Kneipennacht: Polizistin und Inspekteur sitzen am 12. November 2021 zunächst in seinem Dienstzimmer im Ministerium zusammen. Die damals 32 Jahre alte Kommissarin strebt eine Karriere im höheren Dienst an, er verspricht ihr dabei Unterstützung. Sekt fließt. Nachts ziehen die beiden für einen Absacker weiter in eine Kneipe in Bad Cannstatt. Dort hält eine Überwachungskamera über mehrere Stunden fest, wie die beiden Zärtlichkeiten austauschen, trinken, sich berühren und küssen.
Mittendrin gehen die beiden mal für wenige Minuten vor die Tür - dort, so die Version der Polizistin, drängt der Inspekteur sie dazu, seinen Penis beim Urinieren zu halten. Die Szene wird nicht aufgezeichnet - aber um genau die geht es bei den Vorwürfen sexueller Nötigung. Anschließend setzen sich die beiden wieder in die Kneipe - und umarmen, berühren und küssen sich weiter.
Das Kneipenvideo, das in voller Länge vor Gericht abgespielt worden war, spielt die zentrale Rolle in der Begründung des Freispruchs. Die Anzeigenerstatterin habe in der polizeilichen Vernehmung geschildert, dass sie Ekel empfunden habe, als der Inspekteur ihr plötzlich von seinen «Urinsex»-Vorlieben erzählt habe. Von diesem Ekel sei aber auf dem Video nichts zu erkennen, so Richter Peterke. Nachdem der Polizistin das Video vorgespielt worden sei, habe sie zudem erhebliche Teile der Aussage zurückgenommen. Das habe sie unglaubwürdig gemacht. Und vor allem: Auch nach der Rückkehr von draußen, also nachdem sich die Tat ereignet haben soll, hätten die beiden einvernehmlich weiter geschmust, so der Richter.
«Die Gesellschaft und das Strafrecht wollen Zärtlichkeiten und sexuelle Handlungen nicht verbieten, sondern nur dafür sorgen, dass sie einverständlich sind», so Richter Peterke. Und das war nach Auffassung des Gerichts hier der Fall - und zwar über die ganze Zeit in der Kneipe hinweg. Die Vorgesetztenfunktion des Inspekteurs habe für die Polizistin an dem Abend keine Rolle gespielt, sie sei frei und ungebunden gewesen, habe sich angesichts der Gesellschaft gar geschmeichelt gefühlt, so der Richter.
Es gebe in dem Fall zwei widersprüchliche Aussagen, da sei die Gefahr einer falschen Verurteilung groß, begründete Peterke den Freispruch. Deshalb würden besonders strenge Anforderungen für die Qualität der Aussage der Geschädigten gelten. Die müsse konstant sein und zu den weiteren Beweismitteln passen. Die Zuschauer im vollen Saal des Landgerichts stöhnten bei der Urteilsverkündung mehrfach auf und äußerten ihr Unverständnis über die Ausführungen. Der Richter musste immer wieder Ruhe anmahnen.
Das Gericht bezog auch eine weitere Beziehung der Anzeigenerstatterin in die Urteilsbegründung ein. So habe die damals 32-Jährige versucht, einen verheirateten Kollegen, mit dem sie kurz vor der Kneipennacht eine Affäre hatte, für sich zurückzugewinnen. Als der von dem Abend mit dem Inspekteur erfuhr und sich eifersüchtig zeigte, habe sie ihm gegenüber geschildert, dass sie keinen Ausweg aus der Lage habe finden können und um ihre Karriere gefürchtet habe. «In diesen Stunden entstand die Erzählung einer sexuellen Nötigung», sagte Richter Peterke. Die Vorwürfe seien lediglich eine Erzählung gewesen zur Beschwichtigung ihres Ex-Partners - um ihn nicht noch mehr zu verärgern.
Der Ex-Partner trug die Vorfälle schließlich weiter, was zur Benachrichtigung der Landespolizeipräsidentin führte, zum Verbot der Dienstgeschäfte für den Inspekteur und zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen. Die Polizistin habe gar nicht gewollt, die Sache öffentlich zu machen, aber sei von der Entwicklung schlicht «überrollt» worden, so Peterke.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten und eine Geldauflage in Höhe von 16 000 Euro gefordert. Ein Sprecher kündigte am Freitag an, dass die Behörde das Urteil anfechten werden. «Die Staatsanwaltschaft wird Revision einlegen», sagte der Sprecher in Stuttgart. Zuerst hatte darüber der Südwestrundfunk berichtet.
Nun erwartet den vom Dienst freigestellten Inspekteur noch ein Disziplinarverfahren, das ruht aber laut Innenministerium so lange, bis alle Verfahren abgeschlossen und auch rechtskräftig sind - also auch während der Revision. Der Inspekteur ist seit Aufkommen der Vorwürfe bei vollen Bezügen vom Dienst freigestellt. Innenminister Thomas Strobl (CDU) hatte bereits öffentlich erklärt, dass er sich eine Rückkehr des Inspekteurs ins Amt nur schwer vorstellen könne - unabhängig vom Ergebnis des Gerichtsprozesses.
Die Verteidigerin des Inspekteurs sprach im Anschluss von einer «offenkundigen Falschbelastung» der Kommissarin. In dem Video sei etwas anderes zu sehen als der angezeigte Sachverhalt, sagte sie. Sie sieht ihren Mandanten auch von der Presse falsch wiedergegeben. Die Medien könnten den Inspekteur nun weiter diskreditieren und «ihre eigenen Wahrheiten schreiben, obwohl Sie hier etwas ganz anderes gehört haben», sagte sie zu den Journalisten.
Man habe den Fall um den Inspekteur zum Anlass genommen, bisher bestehende Maßnahmen und Angebote bei sexueller Belästigung «ganzheitlich zu prüfen», teilte das Innenministerium mit. Man sei auf dem Weg «zu einer neuen, modernen Führungs- und Fehlerkultur», hieß es weiter. Dinge müssten kritisch hinterfragt werden.
Die Gewerkschaft der Polizei forderte nach dem Urteil, das Amt des Polizei-Inspekteurs nicht mehr zu besetzen. Der amtierende Inspekteur habe das Ansehen der Polizeibeamte im Land nachhaltig beschädigt. «Ein möglicher Nachfolger wird daher mehr zerschlagenes Porzellan wegräumen müssen, als sich um seine Aufgaben kümmern können», teilte die Gewerkschaft mit.
Die Opposition forderte Innenminister Strobl nach dem Freispruch zu schnellem Handeln auf. «Dass der Inspekteur anderthalb Jahre sein volles Gehalt bezog, obwohl ein Einbehalt bis zur Hälfte rechtlich möglich gewesen wäre, stößt auf breites Unverständnis in Polizei und Bevölkerung», sagte Julia Goll, Obfrau der FDP im Untersuchungsausschuss. Das Disziplinarverfahren müsse sofort wieder aufgenommen werden. Aus Sicht des SPD-Abgeordneten Sascha Binder muss Strobl nun entscheiden, «wie er mit seinem Wunsch-Inspekteur umgeht». Eine Position mit Personalverantwortung sei undenkbar.