Justiz

Frühere Partnerin von Ex-OB Feldmann legt Berufung ein

Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild
Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts.

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Die Noch-Ehefrau des Frankfurter Ex-Oberbürgermeisters Peter Feldmann hat gegen ihre Verurteilung Berufung eingelegt. Auch die Staatsanwaltschaft legte Berufung gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil ein, wie das Amtsgericht Frankfurt am Montag bestätigte. Die 37-Jährige ist wegen Beihilfe zur Untreue zu einer Geldstrafe von 3300 Euro verurteilt worden - berechnet aus 110 Tagessätzen zu 30 Euro. Laut Amtsgericht werden zudem 10.800 Euro, die sie zu Unrecht eingenommen habe, eingezogen.

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Das Gericht hatte Peter Feldmanns früherer Partnerin vorgeworfen, dass sie einen Schein-Minijob bei der Arbeiterwohlfahrt (Awo) im Kreisverband Wiesbaden gehabt habe. Die Amtsrichterin sah es als erwiesen an, dass sie zwischen November 2014 und April 2017 bei der Awo zum Schein als «Betreuerin» beschäftigt war. Obwohl sie keine Arbeitsleistungen erbracht habe, seien ihr 13.500 Euro an Entgelt zugegangen, so das Gericht. Dies erfülle den Tatbestand der Beihilfe zur Untreue, hieß es. Das Paar hat die Scheidung eingereicht.