Prozess

Gemüse-Streit am Bodensee: Gericht will entscheiden

Die Insel Reichenau ist für ihr Gemüse bekannt - doch es gibt Streit. Fünf große Erzeuger wollen eigene Wege gehen. Ein Gericht muss nun entscheiden, wer die Ernte im kommenden Jahr vermarkten darf.

Müssen die Gemüsebauern ihre Ernte weiterhin über die Genossenschaft Reichenau-Gemüse vermarkten? Foto: Felix Kästle/dpa
Müssen die Gemüsebauern ihre Ernte weiterhin über die Genossenschaft Reichenau-Gemüse vermarkten?

Konstanz (dpa/lsw) - Fünf große Gemüsebauern wollen ihre Ernte künftig selbst vermarkten, statt sie über die Genossenschaft Reichenau-Gemüse zu verkaufen. Doch dürfen sie das schon im kommenden Jahr? Oder müssen sie ihr Gemüse weiterhin an die Vermarktungsgenossenschaft liefern? Darüber entscheidet heute (11.00 Uhr) das Landgericht Konstanz. Es geht um einen Streit über bestehende Lieferverträge. 

Die fünf Betriebe bauen in einer großen Gewächshausanlage in Singen-Beuren unter anderem Paprika, Gurken und Tomaten an. Die Reichenau-Gemüse-Vertriebs eG will per einstweiliger Verfügung erreichen, dass sie ihre gesamte vermarktungsfähige Ernte bis Ende 2027 ausschließlich über die Genossenschaft verkaufen. 

Hintergrund ist, dass die Bauern ihre Mitgliedschaft in der Erzeugergenossenschaft Reichenau-Gemüse eG zum Jahresende gekündigt haben. Zusätzlich gibt es eine Rahmenliefervereinbarung mit der Vertriebsgesellschaft. Die beiden Genossenschaften sind rechtlich getrennt: Die eine bündelt die Erzeuger, die andere vermarktet deren Gemüse. Umstritten ist, welche Lieferpflichten trotz der Kündigungen weiter gelten. 

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Hohe Kosten, neue Vermarktungswege 

Die Gemüsebauern sehen hohe Kosten als wichtigen Grund für den Ausstieg. Die Genossenschaft hält dagegen, ein Wechsel spare nicht automatisch Kosten. Die fünf Betriebe stehen für rund 40 Prozent des Umsatzes innerhalb der Erzeugerorganisation. Die Genossenschaft habe angeboten, ihnen 2027 weiter Hallen, Büros und Kühlung günstig bereitzustellen. Voraussetzung sei, dass sie ihre vereinbarte Produktion vollständig über sie vermarkten. Eine Einigung kam bisher nicht zustande. Der Streitwert beträgt laut Gericht vorläufig rund 420.000 Euro.