Verkehrsversuch: Gießen zieht vor Verwaltungsgerichtshof
Muss der Gießener Verkehrsversuch mitten in den Vorbereitungen gestoppt werden? Das Verwaltungsgericht hält das Vorhaben für rechtswidrig - die Stadt will es in der nächsten Instanz durchsetzen.
Gießen (dpa/lhe) - Die Stadt Gießen will im juristischen Streit um den großangelegten Verkehrsversuch vor den Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) ziehen. Das kündigte eine Stadtsprecherin am Montag an. Zuvor hatte das Gießener Verwaltungsgericht den Versuch für rechtswidrig befunden. Die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Verkehrsversuch lägen nach aktueller Kenntnislage nicht vor, so das Gericht. Gegen diese Entscheidung werde man Beschwerde vor dem VGH einlegen, erklärte eine Stadtsprecherin.
Mit seiner Entscheidung hatte das Verwaltungsgericht dem Eilantrag zweier Einwohner stattgegeben, die sich gegen die Neuregelung des Verkehrs wehren. Die Stadt muss die Schilder wieder abbauen - sofern das Urteil rechtskräftig wird. Eine Beschwerde beim VGH ist binnen zwei Wochen möglich (Aktenzeichen 6 L 1536/23.GI).
Dem Versuch zufolge sollten Autos in der mittelhessischen Stadt künftig nur noch die äußeren Fahrspuren des Anlagenrings um die Innenstadt in Einbahnrichtung nutzen können, die bisherigen Innenspuren sollten dem Fahrrad- und Busverkehr vorbehalten sein. Das Vorhaben hatte für viel Diskussionsstoff gesorgt und galt auch bundesweit als außergewöhnlich. Ziel der Maßnahme ist, mehr Platz und Sicherheit für Fahrradfahrer und Fußgänger zu schaffen. Außerdem sollte das Projekt Ausgangspunkt für die Weiterentwicklung der Innenstadt sein.
Wissenschaftlich begleitet wird das Projekt, das ursprünglich auf einen Bürgerantrag zurückging, von Professor Stefan Hennemann vom Institut für Geographie und Wirtschaftsgeographie der Justus-Liebig-Universität Gießen. Mit seinen Studierenden will er den Versuch wissenschaftlich auswerten. Dafür befragen sie derzeit auch zahlreiche Experten und Passanten. Zu der Entscheidung des Verwaltungsgerichts äußerte sich Hennemann zunächst nicht.
Zu Beginn der Vorbereitungen war seit dem 19. Juni zunächst die Gießener Ostanlage zwischen Kennedyplatz und Berliner Platz halbseitig gesperrt worden, um auf den inneren Fahrspuren den ersten Abschnitt der Fahrradstraße einzurichten. Mit dem zweiten Abschnitt der Umbaumaßnahmen an der Nordanlage zwischen Kennedyplatz und Oswaldsgarten sollte am Montag begonnen werden. Die beiden übrigen Abschnitte sollten zeitlich gestaffelt bis Ende September folgen.
Zwei Anwohner hatten sich jedoch gegen neue Verkehrsschilder gewehrt. Die Stadt Gießen begründete die neue Beschilderung mit Arbeiten im Straßenraum. Die Anwohner argumentierten dagegen, es handele sich bereits um Umleitungen für den Verkehrsversuch - für den eine plausible Datengrundlage fehle.
Das sahen auch die Richter so: Allein die Vermutung, der Anlagenring werde künftig vermehrt von Radfahrern genutzt, reiche hierzu nicht aus. Für einen Verkehrsversuch sehe die Straßenverkehrsordnung zudem zwingend die Feststellung «einer einfachen Gefahrenlage» vor. Die von der Stadt aufgeführten Gründe wie Klimaschutz und Emissionsreduzierung und auch eine prognostizierte Nutzung durch den Radverkehr seien demgegenüber nicht ausreichend. Dazu erklärte die Stadtsprecherin, man werde zu diesem vom Gericht monierten Mangel in der Beschwerde Stellung beziehen.