Jurastudium

Grüne fordern Pflichtfach zu Sexualdelikten für Juristen

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sind bisher kein Pflichtfach im Jurastudium. Die Grünen im hessischen Landtag fordern, das zu ändern – und stoßen dabei auf Widerstand.

Sexualdelikte sind bislang kein Pflichtstoff im Jurastudium. Die Grünen im hessischen Landtag wollen das ändern. (Symbolbild) Foto: Oliver Berg/dpa
Sexualdelikte sind bislang kein Pflichtstoff im Jurastudium. Die Grünen im hessischen Landtag wollen das ändern. (Symbolbild)

Wiesbaden (dpa/lhe) - Die Grünen-Landtagsfraktion setzt sich für eine verpflichtende Aufnahme des Sexualstrafrechts in die Juristenausbildung ein. Bisher seien die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung nicht Bestand der Pflichtfächer der staatlichen Pflichtfachprüfung, noch erführen sie im Rahmen des Juristischen Vorbereitungsdienst hinreichend Aufmerksamkeit, sagte die Grünen-Abgeordnete Lara Klaes. «Das ist ein enormer blinder Fleck.»

«Dieses Recht darf kein Randthema mehr sein, das ist ein zentraler Bestandteil der Menschenwürde», betonte die rechtspolitische Sprecherin der Grünen-Landtagsfraktion. Bereits in der juristischen Ausbildung könnten und müssten Geschlechterstereotypen und sogenannte Vergewaltigungsmythen reflektiert werden, sowohl in Bezug auf analoge als auch auf digitale Formen sexualisierter Gewalt. «Eine solche Sensibilisierung ist entscheidend, um zu verhindern, dass überholte und verzehrende Vorstellungen Einfluss auf Ermittlungen, Beweiswürdigung oder Urteilsfindungen nehmen», sagte Klaes. 

Justizminister weist Vorschlag aus fachlichen Gründen zurück

Immer top informiert mit dem WNOZ-WhatsApp-Kanal!

Breaking News, spannende Hintergründe und Newsletter: Mit unserem WhatsApp-Kanal bleiben Sie stets über Weinheim, den Odenwald und die Metropolregion informiert.

Impressum

Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU) erteilte dem Vorschlag aus «gewichtigen fachlichen Gründen» eine Absage, obwohl er ein «großes emotionales Verständnis» für ihn habe. Die staatliche Pflichtfachprüfung sei eine Verständnisprüfung. «Sie prüft Grundkenntnisse in der Anwendung auf einen konkreten Fall und gerade keine Spezialkenntnisse.» Eine Erweiterung des Pflichtfachstoffs sei daher gerade nicht geeignet, die strafrechtliche Kompetenz der ohnehin schon stark belasteten Studentinnen und Studenten zu fördern.

«Ja, diese Taten sind schlimm. Ja, sie verlangen die volle Aufklärung durch die Polizei und durch die Justiz. Aber die Antwort darauf ist nicht, die Juristenausbildung weiter aufzublähen», sagte auch die CDU-Abgeordnete Jennifer Gießler. Sie plädierte dafür «bei dem bewährten System» in der Juristenausbildung zu bleiben: «solide Grundlagen, starke Methodik und gezielte Vertiefung und Spezialisierung.» 

SPD: Gesellschaftliche Grundstimmung ändern

Auch die SPD-Fraktion lehnte den Vorschlag ab. Schon jetzt bestünde für Juristen die Möglichkeit etwa über Fachanwaltslehrgänge und Fortbildungsmöglichkeiten, die jeweils gewünschten Fähigkeiten zu erwerben, sagte die rechtspolitische Sprecherin Tanja Hartdegen. «Von daher liegt für uns die Lösung nicht darin, den Pflichtfachstoff zu erweitern. Sondern wir müssen weiterhin gemeinsam daran arbeiten, an der gesellschaftlichen Grundstimmung etwas zu ändern, die Stellung der Frauen zu stärken.»

Die AfD warf den Grünen vor, die derzeitige Juristenausbildung misszuverstehen. «Diese sieht nämlich im Studium aus guten Gründen im Bereich Strafrecht keine Ausbildung an ganz bestimmten Straftatbeständen vor», weil man sich in allen Strafrechtsgebieten auskennen lernen solle, führte der rechtspolitische Sprecher Patrick Schenk aus. Der Gesetzentwurf wolle das Themenfeld der Sexualstraftatbestände aber vor andere Strafrechtsgebiete stellen. «Und das ist unangemessen.» Es bedürfe keiner zusätzlichen Schwerpunktsetzung auf das Sexualstrafrecht, «nur weil das Thema aktuell gerade in der öffentlichen Diskussion» stehe. 

FDP möchte tiefergehende Auseinandersetzung

Die FDP sprach sich dafür aus, das Themenfeld genau zu prüfen. «Wir werben darum, das Ob nicht infrage zu stellen», sagte die rechtspolitische Sprecherin Marion Schardt-Sauer. «Aber wir sagen auch, wir müssen wirklich über das Wie nachdenken, gemeinsam.» Gerade in diesen sensiblen Bereichen entstehe vertiefte Kompetenz in der Regel nicht allein durch zusätzliche Inhalte im Studium, sondern vor allem durch Spezialisierung, praktische Erfahrung und gezielte Fortbildung.