Halloween in Hessen: Wann Streiche strafbar werden
Kostüme und Grusel gehören zu Halloween dazu, Sachbeschädigungen nicht. Das Hessische Landeskriminalamt erklärt, wo harmlose Streiche aufhören und Straftaten beginnen.
Wiesbaden (dpa/lhe) - Wenn am 31. Oktober Geister, Hexen und andere schaurige Gestalten durch die Straßen ziehen, gehören Kostüme und harmlose Streiche dazu. Doch der Halloween-Spaß hat Grenzen, wie das Hessische Landeskriminalamt (HLKA) warnt.
Süßes, Saures - oder Strafanzeige?
«Gruseln ist in Ordnung, andere verängstigen nicht», teilt das HLKA mit. Farbe an Hauswänden, Böller in Briefkästen oder Kratzer an Autos seien keine harmlosen Streiche, sondern könnten als Sachbeschädigung strafbar sein. Wer Autos oder Busse widerrechtlich anhalte, könne sich zudem wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr strafbar machen.
Vor Waffen und Waffennachbildungen warnt das HLKA ebenfalls. Sie seien kein Accessoire für ein Kostüm: Das Tragen sogenannter Anscheinswaffen sei verboten.
Feiernde sollten an Halloween Rücksicht nehmen
Wie die Behörde berichtet, musste die Polizei in Hessen an Halloween in den vergangenen Jahren häufiger ausrücken. Vermeintliche Streiche seien zur Anzeige gebracht worden, zudem seien Feiernde untereinander in Streit geraten. Damit Halloween für alle ein fröhliches Fest bleibe, ruft das Landeskriminalamt dazu auf, Rücksicht zu nehmen und sich an die geltenden Regeln zu halten.
Besonders Eltern und Erziehungsberechtigte sollten mit ihren Kindern über die Grenzen des Erlaubten sprechen. Das HLKA empfiehlt außerdem, darauf zu achten, welche Gegenstände der Nachwuchs auf seine Halloween-Tour mitnimmt. Nach Möglichkeit sollten Eltern ihre Kinder begleiten. Wichtig sei auch, sie dafür zu sensibilisieren, sich nicht durch Gruppendruck zu Streichen verleiten zu lassen.
Auch im Alltag könnten einige Vorsichtsmaßnahmen helfen, Halloween sicherer zu machen. Freundlichkeit und Offenheit gegenüber den Feiernden könnten dazu beitragen, Streiche zu vermeiden, heißt es vom HLKA. Zugleich rät die Behörde, teure Dekorationen und Mülltonnen vor Vandalismus zu schützen, Autos möglichst sicher und gut beleuchtet abzustellen und offene Flammen durch LED-Lichter zu ersetzen. Autofahrer sollten besonders umsichtig fahren.
Demonstration in Frankfurt ebenfalls am 31. Oktober
Neben Halloween hat die Behörde auch eine für den 31. Oktober in Frankfurt geplante Demonstration im Blick. Die Initiative «Gen Z regelt» plant einen bundesweiten Aktionstag.
Konkrete Hinweise auf eine Gefährdung lägen aktuell nicht vor, erklärt das HLKA. Dennoch sei nicht ausgeschlossen, dass sich Halloween-Feiernde unter dem Deckmantel des Festes der Demonstration anschließen und dabei Straftaten, etwa Sachbeschädigungen, begehen. Das HLKA appelliert an «alle Beteiligten – Demonstranten wie Halloween-Feiernde – sich friedlich und verantwortungsbewusst zu verhalten».