Höchstrichterliches Urteil über Volksbegehren fällt
Ein Volksbegehren für eine Verkehrswende in Hessen war 2022 gescheitert. Die damalige Landesregierung wies es als verfassungswidrig zurück. Nun spricht Hessens Staatsgerichtshof sein Urteil.
Wiesbaden (dpa/lhe) - Im Streit um die Frage, ob ein Volksbegehren der Initiative «Verkehrswende Hessen» verfassungskonform gewesen ist, will der hessische Staatsgerichtshof in Wiesbaden am Mittwoch (11.00 Uhr) sein Urteil verkünden. Mehrere Verbände hatten sich unter anderem für mehr Radwege starkgemacht, breitere Bürgersteige und zusätzlichen öffentlichen Nahverkehr gefordert. Die rund 70.000 Unterschriften für das Volksbegehren waren im Sommer 2022 mit einem spektakulären Fahrradkorso über die Autobahn 66 nach Wiesbaden gebracht worden.
Die Initiative scheiterte, da die damalige schwarz-grüne Landesregierung das Ansinnen als nicht verfassungskonform ablehnte. Daraufhin zogen die Verbände vor Hessens höchstes Gericht. Kern des Volksbegehrens ist mit dem «Verkehrswendegesetz» ein neues hessisches Mobilitätsgesetz. Das Verkehrsministerium argumentierte, der Entwurf gehe über die gesetzgeberische Zuständigkeit des Landes hinaus.