Vorname und Geschlechtseintrag

Hunderte machen Gebrauch von Selbstbestimmungsgesetz

Das neue Selbstbestimmungsgesetz bringt Erleichterungen für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen. Wie groß ist das Interesse?

Das neue Selbstbestimmungsgesetz regelt, dass man seinen Geschlechtseintrag und Vornamen per Erklärung im Personenstandsregister ändern lassen kann - ohne Gutachten, ärztliche Bescheinigungen oder richterliche Beschlüsse. (Archivfoto) Foto: Peter Steffen/dpa
Das neue Selbstbestimmungsgesetz regelt, dass man seinen Geschlechtseintrag und Vornamen per Erklärung im Personenstandsregister ändern lassen kann - ohne Gutachten, ärztliche Bescheinigungen oder richterliche Beschlüsse. (Archivfoto)