Vorname und Geschlechtseintrag

Selbstbestimmungsgesetz tritt in Kraft

Hier können Vornamen und Geschlechtseinträge geändert werden: im Standesamt. (Symbolbild) Foto: Jens Kalaene/dpa
Hier können Vornamen und Geschlechtseinträge geändert werden: im Standesamt. (Symbolbild)