Queer-Beauftragter

Selbstbestimmungsgesetz: Nachbesserungen gefordert

Keine Wartezeit bei der Änderung des Geschlechtseintrags und einen deutlichen Verweis auf das Diskriminierungsverbot: Der Queer-Beauftragte sieht noch Änderungsbedarf beim Selbstbestimmungsgesetz.

Mit dem Selbstbestimmungsgesetz sollen Geschlechtseinträge einfacher geändert werden können. Foto: Peter Steffen/dpa
Mit dem Selbstbestimmungsgesetz sollen Geschlechtseinträge einfacher geändert werden können.

Berlin (dpa) - Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, setzt im parlamentarischen Verfahren auf Nachbesserungen beim geplanten neuen Selbstbestimmungsgesetz. Lehmann sieht es zwar als «großen Fortschritt für Grund- und Menschenrechte», dass Personen ihren Geschlechtseintrag durch einen Antrag beim Standesamt ändern können.

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Kritisch wertet es der Grünen-Politiker aber, dass diese Änderung erst nach drei Monaten gültig werden soll. «Ich finde das zu lang. Wenn zwei Menschen heiraten, ist die Ehe ja auch nicht erst drei Monate später gültig», sagt Lehmann dem «Spiegel».

Standesamt-Verfahren soll vereinfacht werden

Auch dass im Gesetzentwurf mit Blick auf den Zugang zu Saunen oder Fitnessstudios vor allem auf das Hausrecht der Betreiber verwiesen wird, hält Lehmann für änderungsbedürftig. «Wenn Menschen sich übergriffig in Schwimmbad oder Sauna verhalten, darf man sie rausschmeißen.» Aber man könne niemanden abweisen, nur weil sie oder er trans sei.

«Dass neben dem Hausrecht auch immer das Diskriminierungsverbot gilt, könnte aus meiner Sicht noch klarer im Gesetz stehen, damit es da keine Rechtsunsicherheit gibt», sagte Lehmann.

Familienministerin Lisa Paus (Grüne) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) legten Anfang Mai einen Entwurf für das Gesetz vor. Die Ampel-Parteien hatten das Vorhaben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. Jeder Mensch in Deutschland soll den Plänen zufolge künftig sein Geschlecht und seinen Vornamen selbst festlegen und in einem einfachen Verfahren beim Standesamt ändern können.

Das Gesetz richtet sich laut Familien- und Justizministerium an transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen.