Vorname und Geschlechtseintrag

869 Menschen in Hessen ändern 2024 ihren Geschlechtseintrag

Das Selbstbestimmungsgesetz regelt, dass man seinen Geschlechtseintrag und Vornamen per Erklärung im Personenstandsregister ändern lassen kann - ohne Gutachten, ärztliche Bescheinigungen oder richterliche Beschlüsse. (Symbolbild) Foto: Peter Steffen/dpa
Das Selbstbestimmungsgesetz regelt, dass man seinen Geschlechtseintrag und Vornamen per Erklärung im Personenstandsregister ändern lassen kann - ohne Gutachten, ärztliche Bescheinigungen oder richterliche Beschlüsse. (Symbolbild)