Kind auf Parkplatz angefahren: Mordprozess muss Motiv klären
Nach dem Tod eines Zwölfjährigen auf einem Supermarkt-Parkplatz beginnt der Mordprozess. Das Gericht will klären, was an jenem Tag geschah – und vor allem auch, wie es so weit kommen konnte.
Niedernhall (dpa/lsw) - Nach dem Tod eines Jungen auf einem Supermarkt-Parkplatz in Niedernhall steht ein damals 18-Jähriger wegen Mordes vor Gericht. Er soll den zwölf Jahre alten Jungen im vergangenen Sommer überfahren und getötet haben - mit Absicht, wie die Staatsanwaltschaft glaubt. Bislang äußert sich der junge Angeklagte nicht zu den Vorwürfen. Das Landgericht in Heilbronn und die Angehörigen hoffen, dass der Prozess einige der offenen Fragen beantworten kann.
Das Wichtigste in Kürze:
Der Fall
Der damals 18-Jährige soll den Jungen am 11. September auf dem Parkplatz angefahren haben - mit Absicht. Der Deutsche hatte nach früheren Polizeiangaben eine halbe Stunde vor Geschäftsschluss im Beisein eines jüngeren Freundes mit dem Zwölfjährigen und seinem ein Jahr älteren Begleiter gestritten. Als sich die Kinder per Fahrrad und Tretroller entfernten, soll sich der 18-Jährige mit seinem Begleiter in sein Auto gesetzt haben. Dann soll er Gas gegeben und den Zwölfjährigen angefahren haben. Dieser starb noch vor Ort, sein Freund blieb unverletzt.
Das Gedenken
Der Tod des Jungen erschütterte die Menschen in Niedernhall schwer, tagelang herrschten in der kleinen Gemeinde im Norden des Bundeslandes Trauer und Entsetzen. Die Teilnehmer einer Laufveranstaltung am Wochenende nach der Tat gedachten des Kindes in Stille und mit einer Schweigeminute. «Wir können das gar nicht glauben und sind auch ratlos», sagte Niedernhalls Bürgermeister Achim Beck nach der Tat. Menschen legten Blumen auf dem Parkplatz ab und stellten Kerzen auf. Unter großer Anteilnahme feierte die Gemeinde auch einen Gedenkgottesdienst.
Die Anklage
Der Verdächtige kam nach der Tat in Untersuchungshaft. Zunächst lautete der Haftbefehl noch auf Totschlag, doch der Vorwurf wurde im Laufe der Ermittlungen verschärft. Ende Januar wurde Anklage wegen Mordverdachts erhoben. Angaben zu einem möglichen Motiv machte die Staatsanwaltschaft bislang nicht.
Das Gericht
Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres werden Angeklagte in Deutschland vor Gericht nicht automatisch als Erwachsene angesehen. Der Gesetzgeber betrachtet sie vielmehr als Heranwachsende und entscheidet, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewendet wird. Maßgeblich ist dabei, ob der mutmaßliche Täter in seiner Entwicklung noch einem Jugendlichen gleicht oder ob die Tat typisch jugendlich war. Im Fall aus Niedernhall wird der Mordprozesse nicht vor einer Schwurgerichtskammer verhandelt, sondern vor einer Jugendkammer.
Der Strafrahmen
Im Jugendstrafrecht (14-17 Jahre) wird bei Mord oder Totschlag eine Jugendstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren verhängt. Bei Heranwachsenden (18-20 Jahre) kann bei Mord in Ausnahmefällen eine Strafe von bis zu 15 Jahren ausgesprochen werden. Im Fokus steht beim Jugendstrafrecht der Erziehungsgedanke, nicht die reine Sühne. Eine lebenslange Freiheitsstrafe ist ausgeschlossen.