Stuttgart 21

Klage zu Brandschutz bei Stuttgart 21 abgewiesen

Die Schutzgemeinschaft Filder klagte beim Bundesverwaltungsgericht für verbesserten Brandschutz bei Stuttgart 21. Warum die Klage erfolglos blieb.

Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Klage zum Brandschutz bei S21 abgewiesen. (Archivbild) Foto: Bernd Weißbrod/dpa
Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Klage zum Brandschutz bei S21 abgewiesen. (Archivbild)

Leipzig/Stuttgart (dpa) - Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Klage der Schutzgemeinschaft Filder auf eine nachträgliche Verbesserung des Brandschutzes beim Großprojekt Stuttgart 21 abgewiesen. Der Umweltverband sei nicht klagebefugt, entschied das Gericht in Leipzig (Az.: BVerwG 7 C 8.24). Es bestätigte damit eine vorherige Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim.

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Die Schutzgemeinschaft hatten die Vorkehrungen für die Rettung von Personen im Falle eines Brandes in einem Tunnel als unzureichend bemängelt. Die Planungen sollten nachgebessert werden, so ihre Forderung. Das Bundesverwaltungsgericht entschied jedoch, dass derartige Brandschutzfragen nicht in den Aufgabenbereich einer Umweltvereinigung fielen.